Das Bundeskabinett hat den Weg für das abendliche Public Viewing zur Fussballweltmeisterschaft im November und Dezember in Katar freigemacht.
Logo der Weltmeisterschaft an einem Gebäude
Logo der Weltmeisterschaft an einem Gebäude - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Regierung beschliesst Ausnahmen von Lärmschutzregeln.

Die öffentlichen Übertragungen dürfen auch über die üblichen Ruhezeiten hinaus stattfinden, wie das Bundesumweltministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Beschlossen wurde eine Verordnung für Kommunen, die Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregelungen zulässt. Auch bei früheren Meisterschaften war dies so geregelt worden.

Die vom Umweltministerium vorgelegte Verordnung erlaubt auch Spielübertragungen, die bis in den späten Abend oder in die frühe Nacht dauern. Kommunen haben damit einen breiteren Spielraum bei der Genehmigung von Public Viewing. Sie können nun Veranstaltungen bis nach 22.00 Uhr ermöglichen.

Dennoch müssten Kommunen im Einzelfall zwischen dem öffentlichen Interesse an den Spielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen. So müssten beispielsweise Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen berücksichtigt werden. Bei der Entscheidung seien wegen der Coronapandemie auch die gelten Infektionsschutzverordnungen zu berücksichtigen.

Ausnahmen von der sonst üblichen Verordnung gibt es nur für öffentliche Fernsehübertragungen im Freien, die auch Veranstaltungen der Fussballweltmeisterschaft zeigen. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen.

Die Fussballweltmeisterschaft findet vom 20. November bis zum 18. Dezember in Katar statt. Wegen der Hitze während der Sommermonate wurde der Wettbewerb in den Winter verlegt. Von den insgesamt 64 Begegnungen werden 24 erst um 20.00 Uhr angestossen. Gerade bei möglichen Verlängerungen und Elfmeterschiessen könne es spät werden.

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