Bundesgerichtshof verneint Haftung von Motorhersteller
Neue Entwicklung im Diesel-Skandal: Motorhersteller können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Motoren in Autos anderer Marken verbaut sind.

Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt keinen Schadenersatz für Dieselfahrer bei manipulierten Motoren anderer Autobauer.
- Motorhersteller sind nicht haftbar, nur Fahrzeughersteller kann Ansprüche geltend machen.
- Die Bescheinigung der EU-Konformität liegt in der Verantwortung des Autobauers.
Dieselfahrer haben gegen Hersteller von manipulierten Dieselmotoren keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das jedoch nur, wenn der beanstandete Motor im Auto eines anderen Autobauers verbaut ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe.
Damit scheiterte ein Dieselkunde. Er einen Porsche Macan mit einem darin verbauten Audi-Motor mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft und daraufhin Audi verklagt.
Ansprüche könnten jedoch nur gegen den Fahrzeughersteller – in diesem Falle wäre dies Porsche – geltend gemacht werden. So die Vorsitzende des BGH-Dieselsenates, Eva Menges.
Denn der Autobauer stelle die Bescheinigung dafür aus, dass der Wagen den Vorgaben der EU entspreche. Damit habe der Hersteller des Motors nichts zu tun.












