Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (10.15 Uhr) über den Einzug des Gewinns aus einem mutmasslichen Waffenexport der Firma Sig Sauer.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen diese Gewinnabschöpfung legte Sig Sauer Revision beim Bundesgerichtshof ein..

Diese lieferte laut einem Urteil des Landgerichts Kiel über eine Tochterfirma in den USA zwischen 2009 und 2011 knapp 40.000 Pistolen nach Kolumbien. Das Landgericht verurteilte drei frühere Manager zu Bewährungsstrafen, der Gewinn des Unternehmens in Höhe von elf Millionen Euro sollte eingezogen werden. (Az. 3 StR 518/19)

Gegen diese Gewinnabschöpfung legte Sig Sauer Revision beim Bundesgerichtshof ein. Die Firma macht Verfahrensfehler geltend. Das Kieler Gericht ging davon aus, dass die Lieferung nach Kolumbien bereits geplant war, trotzdem aber nur eine Genehmigung für den Export in die USA eingeholt wurde. Die Genehmigung für Kolumbien wäre wegen der Sicherheitslage dort vermutlich nicht erteilt worden.

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