Bundesgerichtshof urteilt zu Trittlärm in Eigentumswohnungen

AFP
AFP

Deutschland,

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Freitag (9.00 Uhr) zu einem Streit um Trittlärm in Eigentumswohnungen.

Abgasskandal
Das Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Dieser verlangt daher, der Eigentümer über ihm müsse wieder für mehr Ruhe sorgen; er verletze sonst seine gesetzliche Pflicht zu einem «geordneten Zusammenleben»..

Im Streitfall hatte ein Eigentümer im Dachgeschoss den bisherigen Teppich entfernt und Fliesen verlegen lassen. Dadurch erhöhte sich der Trittlärm für den Eigentümer darunter erheblich.

Dieser verlangt daher, der Eigentümer über ihm müsse wieder für mehr Ruhe sorgen; er verletze sonst seine gesetzliche Pflicht zu einem «geordneten Zusammenleben». Der Dachgeschosseigentümer meint, es sei sein gutes Recht, sich den Boden auszusuchen, den er wolle. (Az: V ZR 173/19)

Kommentare

Weiterlesen

Donald Trump
152 Interaktionen
Trump nervös
Endometriose
251 Interaktionen
Hilft das den Frauen?

MEHR IN NEWS

Grossmutter Kinder
5 Interaktionen
Laut Studie
Siblingen/Beringen SH
2 Interaktionen
Schaffhausen
Regensdorf ZH
Regensdorf ZH

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Bayern München
Nach Drama-Sieg
Bundesliga Eintracht Frankfurt Köln
Bundesliga
Flensburg/Mittelangeln
Bundesliga St.Pauli Union Berlin
Bundesliga