Bundesgerichtshof prüft Voraussetzungen für «Cookies» von Internetanbietern
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft am Donnerstag die Voraussetzungen für die Speicherung sogenannter Cookies durch Internetanbieter.

Das Wichtigste in Kürze
- Der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält dies für unzulässig..
Im Streitfall geht es um einen Veranstalter von Gewinnspielen. Für Gewinnspielteilnehmer hatte er mit einem Häkchen voreingestellt, dass sie die Speicherung eines Cookies erlauben, der das Surfverhalten des Nutzers in Bezug auf bestimmte Werbepartner analysiert. (Az: I ZR 7/16)
Der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält dies für unzulässig. Hierzu hatte im Oktober der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass die Speicherung solcher Cookies eine aktive Zustimmung voraussetzt. Dies muss der BGH nun für Deutschland umsetzen.










