Bundesarbeitsgericht verhandelt über Lohn für «24-Stunden-Pflege»

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Donnerstag (10.30 Uhr) über die Entlohnung einer «24-Stunden-Pflege» in der eigenen Wohnung.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit ihrer Klage macht die Frau geltend, sie habe für die Betreuung einer 90-jährigen Frau faktisch rund um die Uhr gearbeitet oder nachts Bereitschaft geleistet..

Im Streitfall bewarb eine deutsche Vermittlungsagentur ihr Angebot entsprechend, schloss mit der klagenden Betreuerin aus Bulgarien aber einen Arbeitsvertrag über nur 30 Wochenstunden mit einem Monatslohn von 1560 Euro. (Az: 5 AZR 505/20)

Mit ihrer Klage macht die Frau geltend, sie habe für die Betreuung einer 90-jährigen Frau faktisch rund um die Uhr gearbeitet oder nachts Bereitschaft geleistet. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin gab ihr weitgehend recht und sprach ihr für sieben Arbeitsmonate eine Nachzahlung von 38.377,50 Euro brutto zugesprochen. Gegen das Urteil legten beide Seiten Revision ein, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wird noch am Donnerstag erwartet.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Ex-Kantonsrat Espresso Bargeld
16 Interaktionen
Zürich
a
269 Interaktionen
Erbschafts-Arena

MEHR IN NEWS

saland zh
Silenen UR
Unfall Wil TG
Rickenbach bei Wil TG
bahnhofstrasse autofrei WEURO 2025
Künftig

MEHR AUS DEUTSCHLAND

heathrow british airways
2 Interaktionen
Wegen hohen Kosten
Hundetrainer Martin Rütter
Nach 25 Jahren
Idorsia-
DAX über 24'000
Fall Fabian
Deutschland