Bundesanwaltschaft

Bundesanwaltschaft klagt mutmasslichen PKK-Funktionär an

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Deutschland,

Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist in der Türkei verboten und wird auch in Deutschland als terroristische Vereinigung verfolgt. Ein mutmasslicher Funktionär kommt nun wohl vor Gericht.

Die Fahne der auch in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK auf einer Demonstration in Hamburg (Archivbild).
Die Fahne der auch in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK auf einer Demonstration in Hamburg (Archivbild). - picture alliance / dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein mutmasslicher Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK muss sich aller Voraussicht nach in Koblenz vor Gericht verantworten.

Die Bundesanwaltschaft hat dort am Oberlandesgericht Anklage gegen den Mann erhoben, wie die Karlsruher Behörde am Montag mitteilte. Er war Ende April in Bremen festgenommen worden und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Der Mann, der die türkische Staatsangehörigkeit hat, soll seit Mai 2018 als hauptamtlicher PKK-Kader tätig gewesen sein. Dabei sei er sogar «Sektorleiter» auf oberster Ebene gewesen, wie es nun hiess, und zwar für den «PKK-Sektor Nord» mit den «PKK-Regionen» «Hamburg», «Berlin» und «Niedersachsen». Ausserdem habe er eine Zeit lang die «Region Berlin» und die «PKK-Region Saarland/Rheinland-Pfalz» geleitet. Den Ermittlern zufolge koordinierte der Angeklagte organisatorische, personelle und propagandistische Angelegenheiten. Ausserdem habe er schwerpunktmässig das Eintreiben von Geld überwacht.

Die Bundesanwaltschaft stuft die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als ausländische terroristische Vereinigung ein, die für zahlreiche Attentate und Anschläge in der Türkei verantwortlich ist.

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