BKA muss rechte Namenslisten nicht veröffentlichen

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Deutschland,

Das Bundeskriminalamt kommt mit seiner Argumentation vor Gericht durch und muss die unter anderem von Rechtsextremisten angelegten Namenssammlungen nicht veröffentlichen. Aber der Richter findet deutliche Worte für die Informationspolitik der Behörde.

Der Mitarbeiter des Portals «FragDenStaat» hatte das BKA aufgefordert, die Namenslisten zu veröffentlichen. Die Behörde hatte ihm das mehrfach verweigert. Foto. Fredrik von Erichsen Foto: Fredrik von Erichsen
Der Mitarbeiter des Portals «FragDenStaat» hatte das BKA aufgefordert, die Namenslisten zu veröffentlichen. Die Behörde hatte ihm das mehrfach verweigert. Foto. Fredrik von Erichsen Foto: Fredrik von Erichsen - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundeskriminalamt muss von Rechtsextremisten zusammengestellte Namenslisten weiterhin nicht veröffentlichen.

Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde nach einstündiger mündlicher Verhandlung eingestellt. Das Thema ist damit aber nicht aus der Welt, im Gegenteil. 

Ein Journalist und Aktivist hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe von als «Feindesliste» bekannt gewordenen Datensammlungen erzwingen wollen.

Rund 25.000 Namen stehen insgesamt auf diversen Listen, die Ermittler bei Razzien gegen rechte Extremisten und sogenannte Prepper 2017 und 2018 gefunden hatten. Prepper bereiten sich auf den Zusammenbruch der staatlichen Ordnung vor, es gibt Überschneidungen mit Reichsbürgern und Rechtsextremisten.

Der Mitarbeiter des Portals «FragDenStaat» hatte das BKA aufgefordert, die Namenslisten zu veröffentlichen. Die Behörde hatte ihm das mehrfach verweigert. Vor Gericht beriefen sich BKA-Vertreter auf ein laufendes Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt und erklärten sich für nicht zuständig. Der Anwalt des Klägers zeigte sich verwundert: Seit 2018 korrespondiere der Aktivist mit der Behörde - vom Generalbundesanwalt sei nie die Rede gewesen. 

Richter Hans-Hermann Schild gab dem Anwalt in diesem Punkt Recht: Die Behörde habe «rumgeeiert», die Schreiben seien «nebulös» und bestenfalls «semiprofessionell». Das BKA muss die Hälfte der Verfahrens- und Gerichtskosten tragen. Dem  Kläger riet Schild, es als Journalist über das Presserecht zu versuchen: «Da haben Sie viel grössere Chancen.»

Wie auch die Öffentlichkeit hatte der Richter Schwierigkeiten, die Listen einzuordnen. «Im Internet geht alles drunter und drüber», sagte Schild. Das BKA erklärte, ein Grossteil der Namen stamme aus einer 2015 gehackten Kundendatei eines Online-Händlers, die als «Antifa-Liste» tituliert wurde. Weitere, kleinere, Datensätze stammten von Mitgliedern von Gruppierungen wie den «Nordkreuz»-Preppern. 25 000 sei die Summe aller Namen auf allen Datenträgern, eine «Feindesliste» sei das aber nicht.

Auf den Listen stünden Tausende Personen, «die vom BKA alleingelassen werden», sagte Kläger Arne Semsrott vor Beginn der Verhandlung. «Das ist höchst verantwortungslos.» Die Prepper-Gruppe «Nordkreuz» habe geplant, die Gelisteten an einem Tag X zu eliminieren.

Juristisch hatte der Kläger dennoch keine Chance: Wenn das BKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft handle und die Listen Teil eines laufenden Ermittlungsverfahrens seien, bestehe kein Anspruch auf Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz, argumentierte der Richter. Der Anwalt des Klägers verzichtete auf Rechtsmittel. Semsrott sieht die Niederlage dennoch als Erfolg. Der öffentliche Druck sei inzwischen so gross, dass sich etwas bewege. «Das BKA schiebt die Verantwortung für den Umgang mit den Listen von sich», sagte er. «Aber wir werden eine Stelle finden, die sich verantwortlich fühlt.» (AZ 6 K 376/19. WI)

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