Das Medienhaus Axel Springer muss Wettermoderator Jörg Kachelmann voraussichtlich Schmerzensgeld zahlen. Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde des Unternehmens gegen ein früheres Urteil abgewiesen.
Der Meteorologe Jörg Kachelmann in einem Fernsehstudio.
Der Meteorologe Jörg Kachelmann in einem Fernsehstudio. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Wettermoderator Jörg Kachelmann kann mit einem hohen Schmerzensgeld rechnen.
  • In dem Streit geht es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Im Rechtsstreit zwischen Jörg Kachelmann und dem Medienhaus Axel Springer kann der Wettermoderator mit einem hohen Schmerzensgeld rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Beschwerde von Springer ab, wie sowohl ein Unternehmenssprecher als auch Kachelmanns Anwalt am Freitagabend bestätigten. In dem Streit geht es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Vom BGH war dazu am Wochenende keine Stellungnahme zu erhalten. Der Sprecher von Axel Springer teilte mit: «Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben wir mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir halten sie für falsch und der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir nun die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.»

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter: «Kachelmanns erste Schmerzensgeldklage gegen Springer endlich rechtskräftig erfolgreich!» Der Wettermoderator selbst bedankte sich am Wochenende ebenfalls via Twitter bei seinem Anwalt und seinen Unterstützern.

Ursprung des Streits

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte den Verlag im Juli 2016 zu 39'000 Euro Schmerzensgeld an Kachelmann und liess eine Revision nicht zu.

Die «Bild»-Zeitung hatte in der Berichterstattung über den Prozess nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrmals die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Unter anderem hielt das Oberlandesgericht Fotos nicht für zulässig, die Kachelmann als Häftling im Gefängnishof zeigten.

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