Dashcam-Videos werden in Deutschland künftig als Beweismittel erlaubt. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Ob die Aufnahmen gegen Datenrechtsbestimmungen verstossen, sei eine Frage der Abwägung im Einzelfall.
Der deutsche Bundesgerichtshof wird künftig die Verwendung von Dashcam-Videos als Beweismittel erlauben.
Der deutsche Bundesgerichtshof wird künftig die Verwendung von Dashcam-Videos als Beweismittel erlauben. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der deutsche Bundesgerichtshof hat die Verwendung von Dashcam-Videomaterial vor Gericht erlaubt.
  • Auch wenn das permanente Aufzeichnen gegen Datenrechtsbestimmungen verstosse, seien die Bilder je nach Fall erlaubt.
  • Auch in der Schweiz ist die Verwendung des Videomaterials nicht in jedem Fall verboten.

Schnell ist es passiert – ein kurzer Bremser, ein kleiner Schwenker und schon ist der Sachschaden am Auto Tatsache. Aber dann die Frage: wer ist schuld? Diese ist nicht immer einfach zu beantworten. Eine Abhilfe dabei sollen Dashcams schaffen. Vorne bei der Frontscheibe eines Autos angebracht zeichnen sie den Moment vor dem Crash auf. Nur: Bisher waren Dashcam-Videos als Beweismittel nicht erlaubt.

Nun hat der Bundesgerichtshof BHG in Karlsruhe (D) entschieden, dass die Dashcam-Videos als Beweismittel eingesetzt werden dürfen. Kommt es zu einem Unfall-Prozess, so darf künftig das Videomaterial dem Richter vorgelegt werden. Das sei aber kein Freipass, dass mit der Kamera permanent aufgezeichnet werden darf, denn: solche Aufnahmen verstiessen gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Deshalb waren solche Videobeweise bisher auch nicht als Beweismittel relevant.

Grund für den Entscheid des Bundesgerichtshofs war ein Autofahrer aus Sachsen-Anhalt (D), der in Revision ging. Wie die «Frankfurter Allgemeine» schreibt, war er zuvor wegen den Datenrechtsbestimmungen am Amts- und Landgericht abgeblitzt. Nun gibt ihm das BHG Recht, denn: auch wenn das permanente Aufzeichnen nicht erlaubt sei, führe dies nicht dazu, dass diese Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen. Es sei immer eine Frage der Abwägung.

In der Schweiz nicht in jedem Fall ausgeschlossen

In der Schweiz ist die Verwendung von Dashcams in Zivilprozessen noch nicht geklärt. Auch hierzulande fällt die permanente Aufzeichnung durch eine Dashcam unter das Datenschutzgesetz. Und weil die private Datenbeschaffung in der Regel für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar ist, muss grundsätzlich von einer widerrechtlichen Datenbeschaffung ausgegangen werden. Doch auch in der Schweiz ist die Verwendung des Videomaterials nicht in jedem Fall ausgeschlossen.

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