Eine Koalition aus SPD, Grünen und Linke in Berlin hat viele Hürden zu nehmen. Bei einer besonders strittigen Frage steht jetzt aber offenbar eine Einigung bevor.
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Die Fraktionsvorsitzenden und Spitzenkandidaten der jeweiligen Parteien im Land Berlin Bettina Jarasch ( l-r, Bündnis 90/ Die Grünen), Klaus Lederer ( Die Linke) und Franziska Giffey (SPD) auf dem EUREF Campus. Foto: Annette Riedl/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • SPD, Grüne und Linke in Berlin sind bei ihren Koalitionsverhandlungen einen wichtigen Schritt vorangekommen.
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Die drei Parteien, die in der Hauptstadt weiter zusammen regieren wollen, einigten sich am Montag nach einer Marathonsitzung bei einigen besonders umstrittenen Themen.

Dazu gehört vor allem die Frage, wie mit dem erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung grosser Immobilienunternehmen in Berlin umgegangen werden soll, wie die drei Parteien kurz nach Mitternacht mitteilten. Demnach besteht beim Kapitel «Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen» nun Einigkeit.

Zum Volksentscheid wurde verabredet, dass eine Expertenkommission eingesetzt werden soll - wie schon nach den Sondierungsgesprächen angekündigt. Sie soll Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens prüfen. An der Besetzung der Expertenkommission soll die Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» beteiligt werden, die das Volksbegehren durchgesetzt hatte.

Die Kommission soll innerhalb eines Jahres eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen an den Senat erarbeiten, der anschliessend eine Entscheidung darüber trifft. «In den ersten 100 Tagen beschliesst der Senat über die Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission anhand einer Beschlussvorlage», erläuterten SPD, Grüne und Linke.

Zunächst soll die Kommission laut den drei Parteien die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung untersuchen, wie sie der Volksentscheid vorsieht. Dabei gehe es auch darum, mögliche rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung zu benennen und zu bewerten. In einem zweiten Schritt sollen dann auch wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte berücksichtigt werden. «Auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission legen die zuständigen Senatsverwaltungen im Jahr 2023 gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vor.» Danach werde der Senat eine abschliessende Entscheidung treffen, hiess es weiter.

Weitere Details zu den Verhandlungsergebnissen wollen SPD, Grüne und Linke am Dienstagmorgen vorstellen.

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