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Berliner Gericht weist Eilantrag gegen das Gendern in Schulen zurück

Keystone-SDA
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Deutschland,

Ein Vater zweier Gymnasiastinnen in Berlin wollte das Gendern in der Schule verhindern, doch hatte vor Gericht keinen Erfolg.

Gendern
Der Deutsche Rechtschreibrat, die massgebende Instanz für die deutsche Rechtschreibung, erkennt die Gender-Sprache aber nicht an. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vater störte sich an der Nutzung genderneutraler Sprache in der Schule seiner Töchter.
  • Der Berliner hatte deshalb vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht.
  • Dieser wurde nun von dem Gericht in der deutschen Hauptstadt zurückgewiesen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eileintrag eines Vaters zweier Gymnasiastinnen gegen die Nutzung genderneutraler Sprache in der Schule zurückgewiesen. Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die Schulaufsicht einschreiten müsse, urteilte das Gericht am Montag. In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule zudem offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein.

Die Schulleitungen hätten den Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten seien, stellte das Gericht klar. Die Benutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien überschreite nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum. Auch sei eine genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft nicht zu beanstanden, «da diese angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich» bleibe.

Das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst ist nach Überzeugung des Gerichts dadurch ebenso wenig verletzt. Mit dem Gendern gehe keine politische Meinungsäusserung einher, zumal auch der Verzicht darauf eine politische Zuschreibung zuliesse. Auch habe der Vater keine unzumutbaren Nachteile für seine Kinder nachgewiesen. Ihnen sei «grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden».

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