Zürcher Gericht ordnet Therapie für Synagogen-Angreifer an
Das Bezirksgericht Zürich hat gegen einen 27-jährigen Schweizer wegen geplanter Messerattacken auf jüdische Menschen eine stationäre Massnahme angeordnet. Er schlich im Dezember 2024 mit einem Messer vor einer Zürcher Synagoge herum.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an, wie der Richter bei der Urteilseröffnung am Dienstagnachmittag sagte.
Das Gericht stellte fest, dass der Beschuldigte strafbare Vorbereitungshandlungen zu schwerer Körperverletzung sowie Diskriminierung und Tätlichkeiten begangen hat. Er hatte im Dezember 2024 eine Synagoge mit einem Messer bewaffnet ausgekundschaftet und einen Jugendlichen aufgrund seiner Religion tätlich angegriffen.
Da der Mann an Schizophrenie leidet, befand ihn das Gericht als nicht schuldfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.










