Bareiss mahnt Arbeitgeber zu «Zurückhaltung» bei Konsequenzen für kranke Reiserückkehrer

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Deutschland,

Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiss (CDU), hat Arbeitgeber zu Zurückhaltung bei möglichen Konsequenzen für erkrankte oder in Quarantäne befindliche Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten aufgerufen.

Mallorca
Strand auf Mallorca. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Tourismusbeauftragter rät dennoch von Urlaub in Corona-Risikogebieten ab.

«Ich rate zur Zurückhaltung», sagte Bareiss der Nachrichtenagentur AFP. «Es gibt klare Kriterien für Reisewarnungen und jeder hat eine hohe Eigenverantwortung. Ich traue das den Menschen zu und ein Grossteil geht auch sehr verantwortungsvoll mit der Situation um.»

Es gebe gesetzliche Regelungen, die für die Lohnfortzahlung bei behördlich angeordneter Quarantäne gelten, betonte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsministerium. «Und ausserdem: Nach den letzten Monaten haben die Menschen etwas Erholung und Urlaub verdient und jeder von uns weiss, dass nach einem erholsamen Urlaub das Arbeiten auch wieder einfacher fällt.»

Seit Beginn der Corona-Pandemie hatten Arbeitgeber wiederholt angekündigt, am Coronavirus erkrankten Beschäftigten nach Reisen in Risikogebiete für die Dauer der Erkrankung die Lohnfortzahlung zu verweigern. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände forderte am Mittwoch eine Präzisierung im Infektionsschutzgesetz, dass im Fall einer amtlich angeordneten Quarantäne «der amtlich angeordnete Arbeitsausfall auch von den Ländern zu tragen ist».

Bareiss riet von nicht notwendigen Reisen in Risikogebiete ab. «Sobald in einer Region die Infektionszahlen schnell steigen und an die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche herankommen, muss jeder Reisende mit Massnahmen und Einschränkungen rechnen», sagte der CDU-Politiker. Jeder Urlauber müsse dann «ein Stück weit eigenverantwortlich entscheiden, wie er mit einer drohenden Reisewarnung und einer daraus folgenden Quarantänezeit umgeht».

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