Bär im Westen Österreichs gesichtet

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Österreich,

Im österreichischen Bundesland Vorarlberg ist ein Braunbär unterwegs. Das vermutlich jüngere, männliche Tier wurde in Brand bei Bludenz von einer Wildtierkamera aufgezeichnet.

Braunbär
Im österreichischen Bundesland Vorarlberg ist ein Braunbär unterwegs. - keystone

«Es besteht derzeit kein Anlass zur Beunruhigung. Wichtig ist, die Verhaltensempfehlungen zu beachten und Sichtungen umgehend zu melden», so Landesagrarminister Christian Gantner.

Die Bevölkerung im betroffenen Gebiet wurde zur Aufmerksamkeit aufgerufen. Markierte Wege sollten nicht verlassen, Hunde an der Leine geführt werden. Nacht- und Dämmerungsspaziergänge im Wald gelte es ebenso zu vermeiden wie das Zurücklassen von Lebensmitteln oder Abfällen im Wald. Nutztiere sollten über Nacht möglichst im Stall bleiben.

Wer mit dem Bären zusammentrifft, sollte sich ruhig verhalten, mit betontem Sprechen auf sich aufmerksam machen und sich langsam zurückziehen. «Nähern Sie sich einem Bären unter keinen Umständen an und halten Sie stets einen Fluchtweg für das Tier frei», hiess es weiter.

In Österreich streifen nach Angaben des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs pro Jahr etwa drei bis sechs Bären meist durch den äussersten Westen des Landes oder durch Kärnten. Bisher handele sich ausschliesslich um männliche Einzelgänger aus Italien oder Slowenien.

Begegnungen mit Menschen seien bisher nicht vorgekommen, sagte Albin Blaschka vom Österreichzentrum. Bei Nutztier-Rissen spiele der Bär aber eine gewisse Rolle. Laut einer Bilanz des Zentrums wurden im vergangenen Jahr 29 Schafe und Ziegen, drei Rinder, 4 Pferde und Esel sowie drei Hühner von Bären getötet.

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Kommentare

User #6401 (nicht angemeldet)

Da werden unsere Wolfsfreunde ihre helle Freude haben... Wieder ein Tier welches bei uns nichts zu suchen hat...

User #6074 (nicht angemeldet)

Auch für Bären gilt innerhalb der EU die Arbeitnehmerfreizügigkeit, sofern er EU-Bär ist und als solcher arbeiten will. Sollte es sich nicht um einen EU-Bären handeln, ist festzustellen über welchen EU-Staat er eingereist ist und ob er dort einen Asylantrag gestellt hat. Dann ist er gemäss Dublin-Abkommen dorthin zurückzuführen. Schliesslich muss alles seine Ordnung haben. Wo kämen wir denn hin, wenn wir uns illegale Bären aufbinden liessen.

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