Baden-Württemberg: Zutrittsbegrenzung für Läden aufgehoben
Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg haben einem Eilantrag stattgegeben. Die Corona-Richtgrösse von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche im Einzelhandel pro Person ist ausser Kraft gesetzt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die coronabedingte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel des Bundeslandes für unwirksam erklärt.
Die Richtgrösse von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche je Person im Laden ist damit vorläufig ausser Vollzug gesetzt, wie der VGH mitteilte. Er gab einem Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die entsprechende Bestimmung in der Corona-Verordnung statt.
Die Landesregierung hatte argumentiert, dass die Richtgrösse keine fest verbindliche Vorgabe zur Beschränkung der Kundenzahl sei, sondern lediglich ein Orientierungswert. Die Richter sahen darin einen Verstoss gegen das Gebot der Bestimmtheit von Normen: Rechtsvorschriften müssten so gefasst sein, dass die Betroffenen die Rechtslage konkret erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können.
Der Kaffeeröster Tchibo hatte geltend gemacht, die Einhaltung der Richtgrösse führe zu erheblichen Umsatzeinbussen. Auch CDU und FDP im Landtag, das Wirtschaftsministerium und der Handelsverband hatten sich vergangene Woche dafür stark gemacht, die Einschränkungen im Einzelhandel zu lockern.