Die Studenten tauschten sich während einer Online-Prüfung im Gruppenchat aus. Ein Grund für eine Exmatrikulation, befand ein Gericht.
Bei Online-Prüfungen scheint es verlockend, sich per Chat am Handy schnell mit anderen Personen auszutauschen.
Bei Online-Prüfungen scheint es verlockend, sich per Chat am Handy schnell mit anderen Personen auszutauschen. - picture alliance / dpa
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Tauschen sich Studierende während einer Online-Prüfung intensiv in einer Chat-Gruppe aus, können sie wegen Täuschung exmatrikuliert werden.

Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Dabei komme es nicht darauf an, ob der Austausch tatsächlich hilfreich war und richtige Antworten lieferte, so das Gericht. Damit blieb die Klage einer Studentin im Bachelorstudiengang «Öffentliche Verwaltung» erfolglos, die wegen der «besonderen Schwere der Täuschung» exmatrikuliert worden war. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. VG 12 K 52/2).

Laut Gericht hat die Studentin im Juli 2021 eine Online-Klausur geschrieben. Nach deren Korrektur wurden dem Dozenten und Prüfer Screenshots von einem Chat-Verlauf zugespielt, in dem sich zahlreiche Prüfungsteilnehmer – darunter die Klägerin – austauschten. Die Hochschule leitete gegen Gruppenmitglieder ein Prüfungsverfahren wegen des Verdachts der Täuschung ein. Dieses endete mit der Exmatrikulation. Zu Recht, so die Richter. Nachdem es bei Online-Prüfungen zu einer Vielzahl von Täuschungen komme, habe die Hochschule eine Sanktion mit abschreckender Wirkung wählen dürfen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtKlageChat