Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken

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    Am Arbeitsgericht Frankfurt wollte die Bahn den erneuten Lokführerstreik stoppen – und scheitert in erster Instanz. Auf die Passagiere kommen Behinderungen zu.

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    Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den aktuellen Bahnstreik für rechtmässig erklärt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/dpa/Christoph Schmidt

    Der Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL darf zunächst wie geplant bis Mittwochmorgen stattfinden. Die Deutsche Bahn scheiterte vorerst mit dem Versuch, den Ausstand mit juristischen Mitteln zu stoppen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Montagabend eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf ab. Der Ausstand sei rechtmässig und nicht unverhältnismässig, sagte Richterin Stephanie Lenze.

    Die Bahn kündigte an, gegen den Entscheid Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht einzulegen. Darüber soll laut Unternehmen am Dienstag entschieden werden. Ein genauer Termin stand zunächst nicht fest.

    Die GDL begann mit ihrem Streik im Güterverkehr am Montag um 18 Uhr. Im Personenverkehr soll er am Dienstag um 2 Uhr losgehen. Erneut soll es dann für 24 Stunden zu weitreichenden Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr kommen.

    Kurzfristiger Streikaufruf ärgert Bahn

    Die GDL hatte am Sonntagabend zum nächsten Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen. Es ist der sechste Arbeitskampf im seit Monaten schwelenden Tarifkonflikt. Knackpunkt ist die Forderung der Gewerkschaft nach einer 35-Stunden-Woche für Schichtarbeiter ohne finanzielle Einbussen.

    Die GDL hatte den Streik deutlich kurzfristiger angekündigt als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen «Wellenstreiks» will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Bahn erhöhen. Die Bahn hatte die «viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden» zu dem Streik scharf kritisiert. Diese sei für die Fahrgäste eine «blanke Zumutung».

    Die Bahn versuchte im laufenden Konflikt schon einmal, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen keinen Erfolg.

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