Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf bei Transdev streiken

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Deutschland,

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken.

Streik
ARCHIV - Der Schriftzug «GDL-Streik» steht auf der Anzeigetafel in einem Bahnhof. Foto: Bernd Wüstneck/dpa - sda - Keystone/dpa/Bernd Wüstneck

Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung des Eisenbahnunternehmens Transdev gegen den Streik am Montag in erster Instanz abgelehnt, wie es am Abend mitteilte. Die blosse Behauptung einer wirtschaftlichen Überforderung seitens des Unternehmens genüge nicht, um einen Streik zu untersagen, erklärte die Vorsitzende Richterin zur Begründung.

Die Deutsche Bahn hat in gleicher Sache ebenfalls vor dem Arbeitsgericht Frankfurt geklagt. Eine Entscheidung sollte noch am Montag erfolgen. Das Arbeitsgericht verhandelte die beiden Anträge separat.

Transdev, die unter anderem Regionalbahnen in Ostdeutschland sowie im Nordwesten betreibt, kann vor dem Landesarbeitsgericht Hessen Berufung gegen die Entscheidung aus Frankfurt einlegen. Ein Urteil wäre dort voraussichtlich für Dienstag zu erwarten.

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