In der Debatte um eine mögliche Absage von Deutschland-Konzerten des Musikers Roger Waters (79) wegen antisemitischer Äusserungen werfen die Rechtsanwälte des britischen Sängers deutschen Städten kalkulierten Rechtsbruch vor.
Roger Waters
Roger Waters - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach aktueller Rechtslage wäre es unrechtmässig, einen derartigen Beschluss zu fassen und die Verträge für die Auftritte zu kündigen - das sei auch allen bewusst, sagte der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in München.

Fans haben indes Petitionen für den Pink-Floyd-Mitbegründer Waters im Internet gestartet.

Kritiker werfen Waters vor, ein Unterstützer der BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) zu sein. Die internationale Bewegung ruft zum Boykott des Staates Israel und seiner Güter wegen der Palästinenserpolitik auf.

Bei Konzerten liess er zudem Ballons in Schweineform mit einem Davidstern aufsteigen. Den Krieg in der Ukraine soll Waters nach Angaben der Münchner Fachstelle für Demokratie damit begründet haben, dass der russische Präsident Wladimir Putin den Faschismus in dem Land bekämpfen wollte. Die USA habe er den Hauptaggressor genannt.

Der Münchner Stadtrat will sich am Mittwoch (22. März) mit einer möglichen Vertragskündigung für das am 21. Mai geplante Konzert befassen, hat zuvor aber die Regierung von Oberbayern um eine Rechtsprüfung gebeten. Auch in Frankfurt soll das Konzert abgesagt werden, das hat der Magistrat im Einvernehmen mit der Landesregierung am 24. Februar beschlossen.

Die Messe Frankfurt, die die Halle für das Konzert am 28. Mai vermietet, wurde per Gesellschafterbeschluss angewiesen, den Vertrag mit dem Veranstalter «unverzüglich aus wichtigem Grund ausserordentlich zu kündigen». Vom Tourveranstalter hiess es zuletzt, man habe die Entscheidung «zur Kenntnis genommen». Auch in Hamburg, Berlin und Köln gab es Proteste.

Rechtsanwalt Höcker kritisierte die Kommunen. «Hier wird falsch verstandene Symbolpolitik betrieben, die absolut nichts bringt im wichtigen Kampf gegen Antisemitismus, die aber Millionen an Steuergeldern kostet», sagte er und verwies auf die Kosten möglicher gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Zudem machten sich die Kommunen schadenersatzpflichtig. So seien wegen der aktuellen Diskussion die Ticketverkäufe massiv eingebrochen. Dabei müssten Zuschauer nichts befürchten. «Alle Konzerte in Deutschland werden durchgeführt, der Vorverkauf geht weiter», betonte der Jurist.

Im Falle von Absagen kündigte Höcker an, vor Gericht zu ziehen, notfalls im Eilverfahren, um Waters Zugang zu Veranstaltungsräumen der öffentlichen Hand wie der Münchner Olympiahalle zu verschaffen. Das werde weitere enorme Kosten für die Kommunen nach sich ziehen, etwa für Gutachten und Prozesse. Das sei eine sinnlose Vergeudung an Steuergeldern, die in die Millionen gehen könne.

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