Antisemitismusbeauftragter fordert klarere Vorgaben für Justiz

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Deutschland,

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung hat von den Bundesländern ein konsequenteres juristisches Vorgehen gegen Straftäter mit mutmasslich antisemitischen Motiven gefordert.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesländer haben uneinheitliche Regelungen bei Strafverfolgung.

«Die uneinheitliche Rechtslage in den Ländern erschwert ein einheitliches Vorgehen im Kampf gegen den Antisemitismus», sagte Felix Klein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitagsausgaben). Bei antisemitischen Straftaten dürfe die Strafverfolgung nicht davon abhängen, ob der Verletzte einen Strafantrag stellt oder in welchem Bundesland der Täter wohne.

Klein bezog sich auf eine Analyse des Deutschen Richterbunds, derzufolge lediglich in neun von 16 Bundesländern inzwischen Regelungen gelten, wonach Verfahren wegen antisemitischer Straftaten selbst für den Fall geringer Schuld in der Regel nicht eingestellt werden sollen. Zwei prüfen dies noch, fünf Länder verzichten darauf.

«Hier muss der Staat deutliche Flagge zeigen und den Feinden der Freiheit deutlich machen, dass wir als offene Gesellschaft keinerlei Toleranz gegen Judenhass gelten lassen», forderte Klein. Diese Taten sollten ohne «wenn und aber» verfolgt werden. «Die Bundesländer, die bisher keine konkreten Anweisungen an die Staatsanwaltschaften zum Umgang mit antisemitisch motivierten Straftaten formuliert haben, möchte ich ausdrücklich dazu anregen, dies so bald wie möglich auf den Weg zu bringen.»

In neun Ländern gibt es solche Vorgaben bereits. Sie stellen nach Angaben des Richterbunds unter anderem klar, dass Verfahren wegen antisemitischer Straftaten selbst für den Fall geringer Schuld in der Regel nicht eingestellt werden sollen. Handelt es sich um eine Straftat, die grundsätzlich nur auf Antrag der verletzten Person verfolgt werden kann, soll bei antisemitischer Motivlage des Täters auch ohne einen Strafantrag regelmässig ein Verfahren angestrengt werden.

Die Vorgaben schreiben zudem vor, dass Anhaltspunkten für antisemitische Motive bei allen Ermittlungen konsequent nachzugehen sei. Sie müssen in einer Anklage ausführlich dargelegt und strafverschärfend berücksichtigt werden.

Der Richterbund verwies am Freitag darauf, dass Antisemitismus von den Justizbehörden aller Bundesländer streng verfolgt werde. «Die Justiz hat die höchst beunruhigende Entwicklung der Hasskriminalität im Allgemeinen und der antisemitisch motivierten Straftaten im Besonderen sehr genau im Blick», erklärte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes. «Sie verfolgt in allen Bundesländern konsequent eine Null-Toleranz-Linie gegen Hetze, Hasskriminalität und extremistische Gewalt

In kaum einem anderen Bereich arbeiteten Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte «so intensiv daran, Spezialwissen zu vertiefen und die Strukturen für eine effektive Strafverfolgung durch Zentralstellen und Sonderbeauftragte stetig zu optimieren», erklärte Rebehn.

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