Volkswagen

Anklage zugelassen: Betrugsprozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn kommt

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Deutschland,

Fünf Jahre nach Auffliegen des VW-Abgas-Skandals hat das Braunschweiger Landgericht die Anklage gegen Ex-Chef Martin Winterkorn zugelassen.

Martin Winterkorn bei der Befragung zum Abgasskandal bei VW.
Martin Winterkorn bei der Befragung zum Abgasskandal bei VW. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betrugsanklage gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn wurde zugelassen.
  • Winterkorn muss sich damit in einem öffentlichen Verfahren stellen.

Knapp fünf Jahre nach dem Auffliegen der Abgasaffäre bei Volkswagen hat das Braunschweiger Landgericht die Betrugsanklage gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn zugelassen. Dies teilte die zuständige Kammer am Mittwoch mit. Winterkorn muss sich den Vorwürfen damit in einem öffentlichen Verfahren stellen. Wann der Prozess beginnt, ist noch offen.

Die Ermittler hatten den heute 73-jährigen Manager im April 2019 aufgrund seiner Rolle im Dieselskandal angeklagt. Es geht um den Vorwurf des schweren Betrugs und des Verstosses gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit Manipulationen an den Abgaswerten von Millionen Fahrzeugen.

Hinreichender Tatverdacht gegen Winterkorn

Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, sieht die Kammer bei Winterkorn einen hinreichenden Tatverdacht, dass der Manager wegen gewerbs- und bandenmässigen Betrugs verurteilt werden könnte. Deswegen wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens zugelassen.

Martin Winterkorn
Der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn. (Archivbild) - Keystone

Die Käufer bestimmter Fahrzeuge aus dem VW-Konzern seien über die Beschaffenheit der Autos und speziell die sogenannte Abschalteinrichtung in der Motorsteuersoftware getäuscht worden. Dadurch sei die Einhaltung der Stickoxidemissionen lediglich auf dem Teststand gewährleistet gewesen, nicht aber im normalen Betrieb. Die Käufer hätten dadurch einen Vermögensschaden erlitten, hiess es in einer Mitteilung des Landgerichts.

Eine Wirtschaftsstrafkammer aus drei Richtern prüfte, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Während der vergangenen Monate sollen sich zunächst einige Zweifel des Gerichts an der Argumentation der Braunschweiger Staatsanwaltschaft ergeben haben. Im Herbst hatte Richter Christian Schütz die Strafverfolger um weitere Erläuterungen gebeten.

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