Soforthilfe für Opfer von Crans-Montana wird verlängert
Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS wird die Soforthilfe für die Opfer bis Ende März verlängert. Das hat der Vorstand der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) beschlossen, wie er am Montag mitteilte.

Damit solle dem aussergewöhnlichen Ausmass des Ereignisses mit 41 Todesopfern und über hundert Verletzten Rechnung getragen werden.
Die Verlängerung betrifft die allgemeine Soforthilfe. Einzelne Unterstützungsbeiträge, etwa im Zusammenhang mit Spitalaufenthalten, können je nach individueller Situation länger gewährt werden. Zudem hat die SODK die aus der Soforthilfe gewährten Leistungen für Anwaltskosten von 10 auf 20 Stunden verdoppelt.
Gleichzeitig bereitet die SODK gemeinsam mit den Kantonen den Übergang von der Soforthilfe zur längerfristigen Opferhilfe vor.
Die Brandkatastrophe stelle die Opferhilfe vor grosse finanzielle Herausforderungen, betonte die SODK in der Mitteilung weiter. Für die besonders betroffenen Kantone wie Wallis und Waadt verbleibe selbst bei einer vorgesehenen Bundesbeteiligung eine erhebliche Belastung.
Der SODK-Vorstand hat den beiden Kantonen seine Solidarität zugesichert. Das Parlament wird in der Frühjahressession über die Beteiligung des Bundes an den Kosten beraten.






