Seit Oktober 2020 ist «Combat 18 Deutschland» verboten. Vier Männer sollen die Vereinigung jedoch weiter betrieben haben – und müssen sich dafür verantworten.
Die Bundesanwaltschaft klagt gegen vier mutmasslich Rechtsextreme.
Die Bundesanwaltschaft klagt gegen vier mutmasslich Rechtsextreme. (Symbolbild) - Christoph Schmidt/dpa

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmassliche Rädelsführer des verbotenen rechtsextremistischen Vereins «Combat 18 Deutschland» erhoben. Wie die Karlsruher Behörde am Donnerstag mitteilte, sollen die Beschuldigten gegen ein Vereinigungsverbot verstossen haben. Sie sollen als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt einer verbotenen Vereinigung aufrechterhalten haben.

Bei «Combat 18 Deutschland» handelt es sich der Bundesanwaltschaft zufolge um einen Ableger der in Grossbritannien aktiven Gruppierung «Combat 18». Der deutsche Ableger ist demnach seit Oktober 2020 in Deutschland verboten. Dennoch hätten die Beschuldigten die Vereinigung mit anderen Mitgliedern bis mindestens Frühjahr 2022 weiter betrieben. Die vier Männer hätten dabei eine zentrale Rolle gespielt. Sie befinden sich auf freiem Fuss.

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