Chef brummt KV-Mitarbeiterinnen Reinigung auf
Ein Chef will eine Angestellte zum Putzen der Büros verpflichten. Arbeitsrechtlich muss sie diese Arbeiten aber nicht akzeptieren.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Chef will, dass seine Angestellte die Büros putzen.
- Denn das Putzpersonal kommt nur noch alle zwei Wochen.
- Die Angestellte muss aber nur im Pflichtheft festgehaltene Arbeiten ausführen.
Der Chef will beim Putzpersonal sparen und die Arbeit anderen Angestellten aufbrummen – darf er das? Über einen solchen Fall berichtet der «Beobachter».
Eine kaufmännische Angestellte eines Speditionsbetriebs meldete sich bei der Zeitschrift. Der Chef habe ihr erklärt, dass das Putzpersonal nur noch alle zwei Wochen komme.
Dafür sollten die Angestellten der Administration für Sauberkeit sorgen. «Kann sich ein Chef eigentlich alles erlauben?», fragt die Frau, die als Sekretärin und Assistentin des Geschäftsführers angestellt ist.
Die einfache Antwort lautet: Nein. Die Angestellte hat ein vertragliches Pflichtenheft, die darin festgehaltenen Arbeiten muss sie ausführen. Hilfs- und Reinigungsarbeiten kann der Chef aber nicht verlangen.
Gerichte haben dies in vergleichbaren Fällen bestätigt: Fensterputzen gehört nicht zu den Aufgaben von Alleinsekretärinnen. Kaffee bei Sitzungen bringen oder die Blumen zu giessen hingegen, kann erwartet werden.
In einem anderen Fall entschied ein Gericht, dass ein Mechaniker nicht die Toiletten putzen muss. Und ein Kranführer durfte während der Kündigungsfrist nicht als Hilfsmagaziner im Depot eingesetzt werden.
Vertragsfremde Aufgaben in Notfällen erlaubt
Sogenannt vertragsfremde Ersatzarbeiten müssen unter einigen Umständen akzeptiert werden, haben Gerichte entschieden. Beispielsweise wenn es nicht genügend Arbeiten, die im Pflichtenheft festgehalten sind, gibt.
Oder in Notfällen. So können Angestellte dazu verpflichtet werden, nach einem Wasserschaden bei den Aufräumarbeiten zu helfen.
Allgemein darf der Arbeitgeber «über die Ausführung der Arbeit, das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb oder Haushalt» allgemeine Anordnungen erlassen. Zudem darf er darüber besondere Weisungen erteilen. Solche Anordnungen dürfen sich aber nur auf vertraglich festgelegten Aufgaben beziehen.
Die Angestellte, die sich beim «Beobachter» gemeldet hatte, muss also nicht die Büros putzen.