Ex-SVP-Politiker angezeigt: Mutter & Tochter droht Ausschaffung
Sie gelten als mutmassliche Opfer eines ehemaligen SVP-Politikers. Nun droht Mutter und Tochter ausgerechnet die Wegweisung aus der Schweiz.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 57-jähriger Aargauer soll mehrere Frauen betäubt und sexuell missbraucht haben.
- Der Ex-SVP-Politiker sitzt derzeit in Untersuchungshaft.
- Nun droht den beiden mutmasslichen Opfern offenbar die Wegweisung.
Über Monate hinweg soll ein ehemaliger SVP-Politiker seine damalige Partnerin sowie deren damals 15-jährige Tochter sexuell missbraucht haben. Das geht aus Recherchen des «Tagesanzeigers» hervor.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 57-Jährigen unter anderem mehrfache Vergewaltigung, Schändung und sexuelle Handlungen mit Kindern vor. Zudem lautet einer der Vorwürfe auf versuchten Mord. Die Anklage fordert deshalb eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Der Beschuldigte bestreitet laut seinen Verteidigern wesentliche Teile der Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Doch Mutter und Tochter kämpfen nicht nur mit den Folgen der mutmasslichen Taten. Den beiden gebürtigen Polinnen droht inzwischen sogar die Wegweisung aus der Schweiz.
Statt Sozialhilfe folgen Ermittlungen
Kurz nach der Verhaftung des ehemaligen Politikers wandte sich die Mutter laut dem «Tagesanzeiger» an die Gemeinde Untersiggenthal AG. Weil sie und ihre Tochter plötzlich ohne finanzielle Unterstützung dastanden, beantragte sie Sozialhilfe.
Der Beschuldigte war zuvor nicht nur ihr Lebenspartner, sondern gemäss Arbeitsvertrag auch ihr Arbeitgeber. Einen Lohn habe sie allerdings nie erhalten.

Doch statt ausschliesslich über den Sozialhilfeantrag zu entscheiden, informierte die Gemeinde das kantonale Migrationsamt. Dieses leitete Ermittlungen ein. Es bestehe der «dringende Verdacht», die Frau habe die Behörden beim Bewilligungsverfahren getäuscht.
Nur Nothilfe für Mutter und Tochter
Zwei Monate nach der Verhaftung des Ex-Politikers erhielten Mutter und Tochter zwar finanzielle Unterstützung. Der Gemeinderat sprach ihnen jedoch lediglich einen monatlichen Grundbedarf von gut 1000 Franken zu.
Dieser Betrag liegt deutlich unter der vom Kanton Aargau vorgesehenen Existenzsicherung. Im Regelfall beträgt allein der Grundbedarf 1624 Franken pro Monat. Hinzu kommen unter anderem Kosten für Miete und Krankenkasse.
In Untersiggenthal erhielten die beiden stattdessen lediglich «Nothilfe im Sinne von Asylansätzen». Die Gemeinde begründete dies damit, dass der Aufenthaltsstatus der beiden Frauen noch überprüft werde.
Behörden wollen Mutter und Tochter wegweisen
Im Dezember 2023 folgte der nächste Rückschlag. Das Aargauer Migrationsamt teilte der Mutter mit, ihre frühere Anstellung als Haushaltshilfe sei ein «Scheinarbeitsverhältnis» gewesen.
Deshalb beabsichtige die Behörde, ihre Aufenthaltsbewilligung zu widerrufen und sie zusammen mit ihrer Tochter aus der Schweiz wegzuweisen.

Auch, nachdem die Mutter im Frühling 2024 einen Nervenzusammenbruch erlitten hatte und stationär in eine psychiatrische Klinik aufgenommen wurde, änderte sich daran nichts. Im September verfügte das Migrationsamt die Wegweisung der beiden Frauen. Sie sollten die Schweiz innert 60 Tagen verlassen.
Als Begründung hielt die Behörde fest, das öffentliche Interesse an einer Wegweisung sei «sehr gross». Die mutmasslichen sexuellen Übergriffe könnten hingegen keinen «schwerwiegenden persönlichen Härtefall» begründen.
Mutter und Tochter haben den Wegweisungsentscheid inzwischen beim Aargauer Verwaltungsgericht angefochten. Ob sie langfristig in der Schweiz bleiben können, ist derzeit noch offen.












