AfD

AfD: Medien veröffentlichen geheimes Verfassungsschutzgutachten

Nikolaus Führmann
Nikolaus Führmann

Deutschland,

Das geheime Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD ist veröffentlicht. Es belegt mit zahlreichen Beispielen die rechtsextreme Ausrichtung der Partei.

Bundesamt für Verfassungsschutz afd
Das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das die AfD als gesichert rechtsextrem einstuft, wurde von deutschen Medien veröffentlicht. (Archivbild) - Keystone

Mehrere Medien haben das als Verschlusssache eingestufte Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD veröffentlicht. Das Dokument umfasst über 1'100 Seiten und wurde unter anderem vom Magazin «Cicero» zugänglich gemacht, wie die «Tagesschau» berichtet.

Das Gutachten diente als Grundlage für die Einstufung der AfD als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung». Diese Entscheidung wurde Anfang Mai 2025 bekanntgegeben, ein Gerichtsurteil dazu steht jedoch noch aus, so die «Tagesschau».

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Partei nach mehrjähriger Prüfung hochgestuft. Die AfD hat dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht und einen Eilantrag gestellt.

Völkisch-nationalistisch und demokratiefeindlich

Das Gutachten stützt sich auf zahlreiche öffentliche Aussagen von AfD-Funktionären. Es dokumentiert völkisch-nationalistische und demokratiefeindliche Positionen, wie der «Deutschlandfunk» darlegt.

Die Analyse zeigt, dass sich die Partei seit ihrer Gründung 2013 zunehmend radikalisiert hat. Besonders hervorgehoben werden ethnisch-abstammungsmässige Aussagen, die eine rassische Definition von «Deutschsein» propagieren, wie das SRF berichtet.

afd Christina Baum Twitter
Christina Baum sitzt für die AfD im Bundestag und teilt ihre Ansichten auch online. - x.com/@DrChristinaBaum

Als ein Beispiel dient die Bundestagsabgeordnete Christina Baum, die behauptet, nur durch Abstammung könne man Deutscher sein. Solche Aussagen gelten als klar rechtsextrem und werden im Gutachten ausführlich zitiert.

AfD spricht von «politischer Motivation»

Das Bundesinnenministerium hat sich zur Veröffentlichung des Gutachtens bislang nicht direkt geäussert. Es verwies lediglich auf die Gesetzeslage und die Zuständigkeit der Geheimschutzbeauftragten, wie die «Tagesschau» berichtet.

Juristische Konsequenzen für die veröffentlichenden Medien sind nach Einschätzung von Experten unwahrscheinlich. Journalisten sind nach § 353b Abs. 3a Strafgesetzbuch von einer Strafbarkeit ausgenommen, wie «LTO» schreibt.

Glaubst du, dass die Einstufung der AfD als rechtsextrem juristisch Bestand haben wird?

Die AfD selbst hat sich offiziell nicht geäussert. Vertreter und Anhänger der Partei kritisieren jedoch die Belege des Gutachtens und sprechen laut «TAZ» von politischer Motivation.

Transparenz und Lügen

«Cicero» begründet die Veröffentlichung des Dokuments mit öffentlichem Interesse und Recht auf Transparenz. Die Redaktion erklärt sich mit dem Hinweis, dass Demokratie ohne kritische Öffentlichkeit nicht funktionieren könne.

Das Gutachten enthält keine geheimdienstlichen Quellen, wie der «Tagesspiegel» berichtet. Vielmehr stütze es sich fast ausschliesslich auf öffentlich zugängliche Aussagen und Dokumente.

Die vollständige Veröffentlichung ermöglicht es nun jedem Bürger, die Belege des Verfassungsschutzes selbst einzusehen. Für die AfD bedeutet dies, dass sie die Vorwürfe nicht mehr pauschal als «Lügen» abtun könne, analysiert das SRF.

Nicht zum ersten Mal «gesichert rechtsextrem»

Bereits in den vergangenen Jahren wurden mehrere AfD-Teilorganisationen als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dazu zählen der sogenannte «Flügel» von Björn Höcke und die Jugendorganisation «Junge Alternative».

Höcke afd
Auch der Thüringer Landesverband der AfD unter Björn Höcke ist gesichert rechtsextrem. (Archivbild) - Keystone

Diese Einstufungen erfolgten nach ähnlichen Prüfungen und auf Basis öffentlicher Aussagen. Die aktuellen Entwicklungen knüpfen an diese Vorgeschichte an und zeigen eine Kontinuität in der Bewertung durch die Behörden.

Die AfD bleibt damit weiterhin im Fokus des Verfassungsschutzes. Ein endgültiges Gerichtsurteil zur Gesamtpartei steht jedoch noch aus.

Kommentare

User #6441 (nicht angemeldet)

So wie wir glauben gehört zuhaben wurden die Dokumente persönlich vorbeigebracht durch den Verfassungsschutz mit der bitte um Diskretion mit derren. Was nun zu weiteren Juristischen Komplementen führen wird. Na dann.

User #3733 (nicht angemeldet)

Um eine Sammlung ohnehin verfügbarer, öffentlich getätigter Aussagen zu erstellen, was also eine Fleißarbeit für den Mitarbeiter eines Abgeordneten darstellt, braucht man keinen Geheimdienst.

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