AfD-Höcke will rechte Terrorgruppe wieder in Partei aufnehmen
AfD-Politiker Björn Höcke will drei wegen Terrorverdachts angeklagte Ex-Parteimitglieder zurück in die AfD holen.

Das Wichtigste in Kürze
- Höcke will drei wegen Terrorverdachts angeklagte Ex-AfD-Mitglieder zurückholen.
- Sie sollen gewaltsame Umsturzpläne für einen «Tag X» verfolgt haben.
- Die Bundesanwaltschaft spricht von einer rassistischen, antisemitischen Vereinigung.
Die Bundesanwaltschaft klagt acht Mitglieder der sogenannten «Sächsischen Separatisten» an.
Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, Mitglieder und Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung zu sein. Die Gruppe soll für einen «Tag X» schwere Gewaltverbrechen in Sachsen geplant haben.
Höcke nennt Angeklagte «Justizopfer»
Drei der acht Angeklagten waren AfD-Mitglieder, bis sie nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der Partei ausgeschlossen wurden. Thüringens AfD-Chef Björn Höcke setzt sich nun dafür ein, Sie wieder aufzunehmen.
Wie die «Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung» berichtet, erklärte er die mutmasslichen Terrorverdächtigen seit Sommer 2025 bereits dreimal öffentlich für unschuldig.

Bereits 2025 äusserte Höcke beim AfD-Sommerfest in Greiz eine Vermutung. Die Separatisten seien nur verhaftet worden, um eine Koalition zwischen CDU und AfD in Sachsen zu verhindern.
Am 17. Juni 2026 bezeichnete er die Gruppe dann als «Justizopfer». Sie seien bloss Familienväter gewesen, die sich Gedanken gemacht hätten, was passiere, wenn der Staat kollabiere.
Den Parteiausschluss der drei nannte Höcke eine «Fehlentscheidung». Er kündigte an, sich für deren Rückgängigmachung einzusetzen. Statt sie auszuschliessen, solle die AfD den Männern im Strafprozess helfen.
Vorwurf: Waffe gegen Polizisten gerichtet
Drei Tage später äusserte sich Höcke beim selben Fest erneut. Er kritisierte das Vorgehen der Polizei bei der Festnahme 2024. Damals wurde dem Beschuldigten Kurt H. während der Aktion in den Kiefer geschossen.
Höcke sprach von einer Überrumpelungsaktion gegen einen Mann, der «noch nie in seinem Leben einer Fliege etwas zuleide getan» habe.

Die Bundesanwaltschaft schildert den Vorfall anders: Kurt H. habe während der Festnahme ein geladenes, entsichertes Gewehr auf einen Polizisten gerichtet, um auf ihn zu schiessen.
Dazu sei es nicht gekommen, weil der Beamte zuvor aus Gegenwehr geschossen habe. Die Schüsse trafen den Angeschuldigten im Gesichts- und Schulterbereich.
Pläne für ethnische Säuberungen nach «Tag X»
Laut Bundesanwaltschaft handelt es sich bei der Gruppe um eine Vereinigung mit rassistischem, antisemitischem und apokalyptischem Weltbild. Zuletzt sollen ihr rund 20 Mitglieder angehört haben. Sie bereiteten sich in paramilitärischen Trainings auf den Häuserkampf vor und führten im Ausland Schiessübungen durch.
Den Ermittlungen zufolge plante die Gruppe einen «Tag X». Danach wollte sie gewaltsam Gebiete in Ostdeutschland unter Kontrolle bringen und dort Staatsvertreter ermorden.
Anschliessend hätten Juden und Migranten «entfernt» werden sollen, um ein am Nationalsozialismus orientiertes Gemeinwesen zu errichten. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen, es gilt die Unschuldsvermutung.
















