Nintendo Switch 2: Darf der Hersteller die eigene Konsole sperren?
Immer mehr Nutzer fragen sich: Darf Nintendo die eigene Switch 2 sperren? Experten liefern dazu überraschende Antworten.

Die neue Nintendo Switch 2 sorgt für Wirbel in der Gamer-Community. Zahlreiche Nutzer berichten nämlich gerade über gesperrte Konsolen, nachdem sie gebannt wurden.
Die Sperren betreffen meistens den Zugang zu Online-Diensten. Zahlreiche Funktionen sind dann nicht mehr nutzbar, wie «IGN» berichtet.
Wie weit darf Nintendo gehen?
Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke sieht hier ein enormes Problem. Er betont, dass eine vollständige Sperrung der Konsole das Eigentumsrecht der Nutzer berühre.
Die Folge sei oft, dass Updates und digitale Spiele nicht mehr funktionieren. Konsolen-Sperren wegen Verstössen gegen die Geschäftsbedingungen hält Solmecke für nicht einfach durchsetzbar.
Eine «faktische Zerstörung» der Hardware komme laut ihm einer «digitalen Selbstjustiz» gleich, so berichtet «GIGA».
Perspektiven des Verbraucherschutzes
Die deutsche Verbraucherzentrale sieht die Sachlage hingegen anders. Sie teilt mit, dass Nintendo nach aktuellem Stand nicht rechtswidrig handelt.
Auch Anzeichen für die vollständige Unbrauchbarkeit der Hardware sieht die Behörde nicht, wie «GIGA» berichtet. Nintendo habe das Recht, Nutzer bei Missbrauch oder illegalen Inhalten zu sperren.
Offen bleibt jedoch, wie lange solche Sperren andauern dürfen.
Lage in Europa und Erfahrungen aus anderen Ländern
In Europa kann Nintendo laut «AS.com» den Zugang zu Online-Diensten blockieren. Jedoch ist das vollständige Sperren der Konsole nicht erlaubt.
Nutzer können nach wie vor physische Spiele abspielen, Updates bleiben aber unzugänglich. Berichte aus Brasilien zeigen, dass auch dort Behörden gegen die Sperren vorgehen.

Procon-SP, eine Verbraucherschutzbehörde, sieht die Massnahmen als übertrieben und rechtlich nicht haltbar an, wie «IGN» berichtet.
Was soll man bei gesperrten Nintendo Switch 2 tun?
Viele Berichte zeigen: Kontakt mit Nintendos Support kann helfen, gerade wenn die Sperre durch eine Verwechslung oder einen Gebrauchtkauf entstand.
Wer nicht weiterkommt, sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden und seinen Fall melden.
Bis ein Gericht entscheidet, bleibt die Rechtslage aber grau. Klar ist jedoch: Die Diskussion rund um Sperren bei der Nintendo Switch 2 ist noch lange nicht vorbei.