Google im Visier der EU: Milliardenbussgeld erwartet
Die EU-Kommission nimmt Google wegen seiner KI-Suche ins Visier. Dem Konzern droht ein Milliardenbussgeld.

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Google eingeleitet, wie die «Süddeutsche Zeitung» berichtet. Der Verdacht lautet auf Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht durch die Nutzung fremder Inhalte für künstliche Intelligenz.
Brüssel wirft dem Technologiekonzern vor, Inhalte Dritter ohne angemessene Vergütung zu verwenden. Online-Publisher und Urheber hätten zudem keine Möglichkeit, der Nutzung ihrer Inhalte zu widersprechen, berichtet das «ZDF».
Google: EU prüft Marktmacht
Im Zentrum des Verfahrens steht die KI-generierte Übersicht in der Google-Suche. Diese erscheint seit Monaten prominent in den Suchergebnissen und nutzt frei verfügbare Internetinhalte.

Die Kommission vermutet laut «T-Online», dass Websitebetreiber faktisch keine Alternative haben. Alle seien darauf angewiesen, in der Google-Suche zu erscheinen, um Nutzer auf ihre Seiten zu ziehen.
Youtube-Videos als Trainingsmaterial
Auch die Videoplattform Youtube gerät in den Fokus der Ermittlungen. Creator müssen Google laut dem «Handelsblatt» erlauben, ihre Videos zum Training von KI-Modellen zu nutzen.
Eine Vergütung für diese Nutzung erhalten die Urheber jedoch nicht. Gleichzeitig untersagt Youtube Wettbewerbern, Plattforminhalte für eigene KI-Systeme zu verwenden.
Zehn Prozent des Umsatzes als Strafrahmen
Die EU-Kommission prüft, ob Google unfaire Bedingungen auferlegt. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, droht laut der «Tiroler Tageszeitung» ein Bussgeld von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Erst im September hatte die Kommission fast drei Milliarden Euro Strafe wegen Werbepraktiken verhängt.
Keine Frist für das Verfahren
Das Verfahren hat keine zeitliche Begrenzung, berichtet der «ORF». Google reagierte kritisch auf die Ermittlungen und warnte vor einem Ersticken von Innovationen.
Der Konzern verweist auf den intensiven Wettbewerb im KI-Markt. Die Einleitung des Verfahrens bedeutet noch keinen Nachweis eines Verstosses, betont die Brüsseler Behörde.















