Kaputte Rauchmelder oder unsichere Überwachungskameras: Verbraucherschützer finden immer wieder Waren aus Nicht-EU-Ländern, die Gefahren bergen. Gegen diese soll strenger vorgegangen werden.
Ein Person klickt beim Online-Shoppen auf den Einkaufswagen.
Ein Person klickt beim Online-Shoppen auf den Einkaufswagen. - Mohssen Assanimoghaddam/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf strengere Regeln zum Schutz von Verbrauchern bei Käufen im Internet geeinigt.

So sollen Online-Händler und andere Unternehmen in der Lieferkette mehr Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte tragen, wie aus einem in der Nacht zu Dienstag vereinbarten Kompromiss hervorgeht. Ziel ist, dass gefährliche Produkte zügig vom Markt zurückgerufen werden können. Die Details im Überblick:

Was ändert sich?

Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird vor allem sichergestellt, dass sie besser vor potenziell gefährlichen Produkten geschützt sind und entschädigt werden sollen, auch wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist. Eine weitere Möglichkeit ist, Ware reparieren zu lassen. Für jedes Produkt muss es zudem eine sogenannte verantwortliche Person geben, die prüft, ob Herstellerinfos zu EU-Sicherheitsstandards korrekt angegeben sind und die mit Stellen für Marktüberwachung zusammenarbeitet.

So werde sichergestellt, dass geprüft werde, ob entsprechende Produkte EU-Standards erfüllten, teilte der Sprecher der SPD im Europaparlament für Verbraucherschutz, René Repasi, mit. Unter gewissen Umständen müsse diese Person auch für Schäden durch mangelhafte Produkte haften.

Welche Fälle sollen verhindert werden?

Potenziell gefährliche Produkte sollen in der EU nicht verkauft werden können. Wenn erst festgestellt wird, dass es Risiken gibt, nachdem die Artikel auf dem Markt sind, soll sichergestellt sein, dass sie innerhalb weniger Tage vom Markt genommen und zurückgerufen werden.

Der Verbraucherschutzverband Beuc hatte etwa 2020 eine Reihe von Produkten untersucht und festgestellt, dass beispielsweise alle untersuchten Rauchmelder, die keinen Rauch erkennen konnten, nicht aus der EU kamen. Ein weiteres Beispiel für unsichere Produkte sind Überwachungskameras aus China, die laut niederländischen Verbraucherschützern einfach gehackt werden konnten, wie Beuc betonte.

Was halten die Verbraucherschützer von den neuen Regeln?

Grundsätzlich lobt Beuc den Kompromiss. Das Gesetz erfülle viele Kriterien, etwa dass nun auch die Cybersicherheit bei Produkten berücksichtigt werden müsse. Zudem werde es einfacher, im Falle eines Rückrufs seine Rechte geltend zu machen. Die Organisation hätte sich aber gewünscht, dass digitale Marktplätze – dazu zählt Amazon – stärker in die Verantwortung genommen werden und sichergestellt ist, dass sie für gefährliche Produkte haften.

Was sagt der Handel?

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel betont, dass sich Händler und auch Online-Marktplätze bereits für Sicherheit und Verbraucherschutz einsetzen. Aufgaben staatlicher Stellen sollten nicht auf die Marktplätze übertragen werden. Diese sollen nun regelmässige Stichproben machen, ob die Artikel sicher sind. «Allerdings hat ein Onlinemarktplatz im Gegensatz zum Hersteller Produkte, die über den Marktplatz verkauft werden, in den meisten Fällen noch nicht einmal selbst im Lager.» Zudem wird bemängelt, dass nicht klar sei, welche Standards und Testverfahren angewendet werden müssten, so dass die Marktplätze selbst Kriterien festlegen müssten.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Der Kompromiss muss noch formell von den EU-Staaten und dem Europaparlament angenommen werden. Dies könnte im ersten Quartal 2023 abgeschlossen sein. Dann kann das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Rund anderthalb Jahre später sollen die Regeln gelten.

Was erhoffen sich die Gesetzgeber von den Änderungen?

Die neuen Vorschriften sparen Verbraucherinnen und Verbrauchern Schätzungen zufolge in der EU im ersten Jahr rund eine Milliarde Euro und in den kommenden zehn Jahren etwa 5,5 Milliarden Euro ein, wie das EU-Parlament mitteilte.

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