Österreicher muss wegen quakenden Fröschen zahlen
Die Froschpopulation eines Paschinger (Ö) Teichbesitzers quakt so laut, dass sein Nachbar nicht mehr bei offenem Fenster schlafen kann. Nun urteilt das Gericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann in Pasching (Ö) verfügt über einen Schwimmteich in seinem Garten.
- Dort hat sich eine grosse und laute Froschpopulation angesiedelt.
- Wegen der Lärmbelästigung kommt nun eine enorme Rechnung auf den Teichbesitzer zu.
Das Österreicher Bezirksgericht Traun hält fest: Das Quaken von Fröschen kann als Lärmbelästigung gelten. Dem Urteil vorausgegangen war die Klage eines Mannes aus Pasching, der nicht mehr bei geöffnetem Fenster schlafen konnte.
Denn sein Nachbar besitzt einen Schwimmteich, in dem sich rund 50 Frösche angesiedelt haben, wie der «ORF» berichtet. Zwei Jahre und das Gutachten eines Sachverständigen waren nötig, um festzustellen: Die kleinen Tiere sind zu laut.
Tatsächlich notiert das Gutachten: Das nächtliche Quaken der Frösche übertöne den Lärm vorbeifahrender Güterzüge. Der Teichbesitzer und seine Familie müssen sich darum kümmern, dass keine Lärmbelästigung durch die Amphibien mehr entsteht.
Frösche unter Naturschutz – trotzdem Lärmbelästigung?
Die Prozesskosten entfallen auf den Verurteilten – mit bis zu 30'000 Euro (rund 28'300 Franken) sei zu rechnen, schreibt «MeinBezirk». Die Familie will gegen das Urteil Beschwerde einlegen.
Klagen gegen andere Schwimmteichbesitzer waren in der Vergangenheit abgewiesen worden – das Quaken von Fröschen wurde als Naturgeräusch gewertet. Gemäss dem NABU zählen Frösche zu den geschützten Arten. «Sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihren Lebensraum zu zerstören» ist verboten.
Eine Ausnahmeregelung kann bei der Naturschutzbehörde beantragt werden, wenn die Quak-Lautstärke den Richtwert «von 35 Dezibel um 20 Dezibel» übersteige. Dann könnten Massnahmen wie eine Umsiedlung der Amphibien genehmigt werden.