Ein britisches Gericht hat eine Grossmutter mit einem Annäherungsverbot belegt. Sie wollte einfach nicht aufhören, ein fremdes Pferd mit Karotten zu füttern.
Die britische Grossmutter fand, dass der ehemalige Rennhengst «traurig» ausgesehen habe. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine ehemaliges Rennpferd musste vor der Zuneigung einer britischen Oma geschützt werden.
  • Die 67-Jährige wollte einfach nicht aufhören, dem Tier Karotten zu verfüttern.
  • Sie wurde mit einem Annäherungsverbot belegt.

Ein absolut einzigartiger Gerichtsfall beschäftigte letzte Woche die britische Justiz. Ein Pferd musste vor der Zuneigung einer englischen Grossmutter geschützt werden. Diese wurde mit einem Annäherungsverbot belegt, wie die Lokalzeitung «Richmondshire Today» berichtet.

«Trauriges» Pferd schürt Oma-Instinkte

Margaret Porter aus Leeming Bar war gemäss eigener Aussage vor etwa einem Jahr aufgefallen, dass der ehemalige Renn-Hengst Nelson auf seiner Weide «immer sehr traurig ausgesehen» habe. Sie kam selbst zum Schluss, dass das Pferd zu wenig Futter bekam und begann, ihm Kiloweise Karotten zu verfüttern.

Das rief die Besitzerin des Pferdes auf den Plan, welche der Rentnerin mehrfach versicherte, dass es Nelson gut gehe und seine schlanke Statur auf seine Zeit als Rennpferd zurückzuführen sei.

Die 67-Jährige glaubte ihr aber nicht und besuchte das Tier fortan mehrmals am Tag mit Essen im Gepäck. «Ich wollte einfach nicht, dass das arme Tier verhungert», sagte Porter vor Gericht aus.

Die beiden Damen sollen sich deswegen mehrfach öffentlich in die Haare geraten sein, unter anderem im lokalen Supermarkt. Der Streit eskalierte, als Porter die Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals einschaltete, welche umgehend eine unangekündigte Inspektion bei der Besitzerin durchführte.

Füttern Sie manchmal fremde Tiere auf der Weide?

Der Inspektor kam aber zum Schluss, dass der Hengst «in bester Verfassung» sei. Nelsons Besitzerin schaltete daraufhin die Polizei ein und erstattete Anzeige gegen Porter. Diese wiederum war bereits bestens über den Fall informiert, weil Porter schon «mindestens zehn Mal» auf der Gemeinde angerufen hatte, um ein «unterernährtes» Pferd zu melden.

Zweite Verurteilung nach Rhabarber-Angriff

Am vergangenen Donnerstag wurde die Sache dann vor Gericht geklärt. Dieses entschied, dass Porter via einstweilige Verfügung mit einem Annäherungsverbot belegt werden muss. Sie darf sich ihrer Nachbarin und deren Pferd nicht mehr nähern oder auf andere Weise mit ihnen interagieren.

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Die Rentnerin darf sich dem Pferd nicht mehr nähern. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Die Grossmutter akzeptierte das Urteil, fand es aber «lächerlich, wegen ein paar Karotten eine Gerichtsverhandlung durchzuführen.» Für Porter war es bereits das zweite strafrechtlich relevante Urteil: 2005 wurde sie zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, nachdem sie ihren Bruder mit drei Stängeln Rhabarber wegen einer Meinungsverschiedenheit attackierte.

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