Taliban

Weltstrafgericht erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Führer

Keystone-SDA
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Afghanistan,

Das Weltstrafgericht hat Haftbefehle gegen führende Taliban in Afghanistan erlassen. Ihre Politik führe zu schweren Verletzungen der Grundrechte.

Weltstrafgericht
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag geht gegen Anführer der Taliban vor. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen zwei führende Taliban in Afghanistan wurden Haftbefehle erlassen.
  • Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Haftbefehle gegen führende Taliban in Afghanistan erlassen.

Dem Taliban-Führer Haibatullah Achundsada und dem obersten Richter, Abdul Hakim Hakkani, werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit wegen der Entrechtung von Frauen und Mädchen vorgeworfen.

Seit der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 würden Frauen und Mädchen wegen ihres Geschlechts verfolgt und ihnen Grundrechte und Freiheiten vorenthalten, begründen die Richter ihre Entscheidung.

Keine Rechte – keine Freiheiten

Nach Auffassung der Richter betreiben die Taliban eine Politik, die zu schweren Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten der Zivilbevölkerung führt: Mord, Inhaftierung, Folter und Vergewaltigung.

Gerade Frauen und Mädchen werde das Recht auf Bildung, Privatsphäre und Familienleben sowie die Bewegungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit vorenthalten. Sie dürften nicht über ihren Körper bestimmen.

Frauen in Afghanistan
Frauen in Afghanistan - AFP/Archiv

Auch andere Menschen seien Opfer dieser Politik, so die Richter, da die Taliban deren Ausdrucksformen von Sexualität oder Geschlechtsidentität nicht akzeptierten.

Taliban weisen Vorwürfe zurück

Der Chefankläger des Weltstrafgerichts, Karim Khan, hatte im Januar die Haftbefehle beantragt. Daraufhin hatten die Taliban die Vorwürfe zurückgewiesen. Die strafrechtliche Verfolgung sei politisch motiviert und entbehre einer Rechtsgrundlage.

Dschalalabad
Taliban-Kämpfer vor einer Universität in Dschalalabad. - AFP

Der Strafgerichtshof verfügt nicht über eine eigene Polizeimacht und ist bei der Vollstreckung der Haftbefehle auf die Hilfe seiner Vertragsstaaten angewiesen. Sobald sich die Gesuchten auf ihrem Hoheitsgebiet befinden, muss ein Vertragsstaat sie festnehmen und dem Gericht übergeben.

Der Ankläger beruft sich auf zahlreiche Beweise wie Zeugenaussagen, offizielle Erlasse, Videos und Erklärungen der Taliban. Er hatte 2022 die Ermittlungen zu Verbrechen Afghanistan wieder aufgenommen.

Kommentare

User #2655 (nicht angemeldet)

Wow sind die aber schnell.

User #5416 (nicht angemeldet)

Was ist mit Trump und Bibi? Wann werden diese angeklagt? Ebenso Erdogan wegen den Kurden?

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