Die USA haben Al-Kaida-Boss al-Sawahiri in Kabul getötet. Rechtsexperten halten die gezielte Tötung für völkerrechtswidrig.
Al Kaida
Al-Kaida-Boss Aiman al-Sawahiri wurde von den USA gezielt getötet. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die USA haben Terror-Chef al-Sawahiri in Kabul ausgeschaltet.
  • Rechtsexperten halten die «gezielte Tötung» für völkerrechtswirdig.
  • Denn es ging keine unmittelbare Gefahr von ihm aus.

Voller Stolz verkündete US-Präsident Joe Biden die gezielte Tötung von Aiman al-Sawahiri, dem Anführer der Terrororganisation Al-Kaida. Mit einer ferngesteuerten Drohne wurde er am Sonntag in Kabul getötet. Zuvor gaben Juristen der Regierung grünes Licht mit Verweis auf al-Sawahiris Führungsrolle und Beteiligung an sowie Unterstützung von Anschlägen. Rechtsexperten zweifeln nun aber an der Rechtmässigkeit der Tötung.

In bewaffneten Konflikten sind gezielte Tötungen zulässig, da dort das humanitäre Völkerrecht, das «Recht im Krieg», gilt. Beteiligte Personen verlieren den schützenden Status als Zivilisten und können zu militärischen Zielen werden, schreibt die «ARD».

Al sawahiri
Aiman al-Sawahiri neben Osama bin Laden im November 2001. - Keystone

Doch laut Völkerrechtler Christoph Safferling herrscht zwischen Al-Kaida und den USA kein bewaffneter Konflikt. Dieser wird als «bewaffnete Gewalt zwischen Staaten oder langanhaltende bewaffnete Gewalt zwischen Regierungsstellen und bewaffneten Organisationen» definiert.

Die Terrororganisation Al-Kaida ist aber weder ein Staat, noch eine bewaffnete Organisation, wie sie im humanitären Völkerrecht definiert wird. Deswegen findet das «Recht im Krieg» keine Anwendung.

USA
Mit Drohnen kann der US-Geheimdienst aus grosser Entfernung seine Ziele anvisieren. - keystone

Auch eine Argumentation der USA mit dem Selbstverteidigungsrecht findet kein Anwendung. Denn es ist nichts darüber bekannt, dass Al-Kaida oder al-Sawahiri einen Angriff auf die USA geplant hätten. Zudem liegt der Anschlag auf das World Trade Center, an dem der Terror-Chef beteiligt war, fast 21 Jahre zurück.

Menschenrechtler: Bewaffneter Konflikt mit US-Abzug beendet

Auch laut Menschenrechtler Wolfgang Kaleck ging in den Tagen vor seiner Tötung keine konkrete Gefahr von al-Sawahiri aus. Abseits des Schlachtfelds könne eine Tötung aber nur mit der Gefahrenabwehr legitimiert werden, erklärt er im «Spiegel». Zudem sei der bewaffnete Konflikt zwischen den USA und Al-Kaida spätestens mit dem Abzug aus Afghanistan 2021 beendet worden.

Biden
US-Präsident Joe Biden verkündet die Tötung von Aiman al-Sawahiri. - POOL/AFP

Beide Rechtsexperten halten die Tötung al-Sawahiris für völkerrechtswidrig. Safferling: «Wäre man rechtlich einwandfrei vorgegangen, hätte man ihn verhaften und ein öffentliches Strafverfahren vor einem unabhängigen Gericht durchführen müssen.» Kaleck fordert sogar, dass die deutsche Bundesregierung die USA für die Verletzung internationaler Rechtsprinzipien kritisiert.

Für die USA sei die Tötung ein Zeichen für die Entschlossenheit im Kampf gegen den Terror. Al-Sawahiri war laut Joe Biden einer der Drahtzieher hinter Anschlägen auf US-Amerikaner, unter anderem jenen am 9. September 2001. Joe Biden: «Jetzt wurde der Gerechtigkeit Genüge getan.»

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