US-Gericht: Marihuana-Konsumenten dürfen Waffen besitzen
Die US-Regierung darf einem Mann aus Texas nicht allein wegen seines Marihuana-Konsums den Waffenbesitz verbieten. Dies entschied das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten. Die Richter stellten sich geschlossen auf die Seite des Mannes, auch wenn sich nicht alle von ihnen derselben Begründung anschlossen. Sie bestätigten damit eine Vorentscheidung zugunsten des Mannes, der nach eigenen Angaben etwa jeden zweiten Tag Marihuana konsumiert hatte.

Der Mann hatte sich auf den zweiten US-Verfassungszusatz berufen, der jedem US-Bürger das Recht auf Waffenbesitz zur Selbstverteidigung einräumt. Die US-Regierung warf ihm allerdings wegen des Drogenkonsums vor, gegen ein Bundesgesetz verstossen zu haben, das «unrechtmässigen Nutzern» kontrollierter Substanzen den Besitz von Schusswaffen untersagt. Dem Mann drohten bis zu 15 Jahre Haft.
Richter Neil Gorsuch schrieb im Urteil, die Regierung habe nicht ausreichend belegt, dass ein solches pauschales Waffenverbot mit der historischen Tradition der amerikanischen Waffengesetzgebung vereinbar sei. Das Gericht betonte, die Entscheidung sei eng gefasst und betreffe weder Drogenabhängige noch Personen, die zum Zeitpunkt des Waffenbesitzes berauscht seien.
Marihuana sei weit verbreitet, werde zunehmend gesellschaftlich akzeptiert und von den Strafverfolgungsbehörden weitgehend toleriert, schrieb Richter Samuel Alito in einer Stellungnahme. «Unter diesen Umständen ist der Marihuana-Konsum heute mit dem Alkoholkonsum zur Zeit der Staatsgründung vergleichbar.»
Der zweite Verfassungszusatz der US-Verfassung garantiert das Recht von Privatpersonen, Waffen zur Selbstverteidigung zu besitzen, und ist seit Jahren Gegenstand heftiger politischer und juristischer Auseinandersetzungen. Entsprechende Beschränkungen werden vom Obersten Gericht besonders streng geprüft. In den vergangenen Jahren hatte der Supreme Court die Hürden für staatliche Eingriffe in das Waffenrecht mehrfach erhöht. Der Fall gilt als weiterer Erfolg für Befürworter eines weitreichenden Waffenrechts.














