Staatsanwaltschaft heisst Rechtshilfeersuchen aus Italien gut

Keystone-SDA
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Crans-Montana,

Die Walliser Staatsanwaltschaft ist auf das Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Rom im Falle des Brandes von Crans-Montana eingegangen. Die Rechtshilfe sei gewährt, teilte das Bundesamt für Justiz als Zentralbehörde für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen am Freitagabend auf Anfrage mit.

Crans-Montana
Die Walliser Staatsanwaltschaft will die Ermittlungen rund um Crans-Montana gemeinsam mit den italienischen Behörden forrtsetzen. - keystone

«Es geht nicht darum, dass die Walliser Staatsanwaltschaft irgendwelche Unterstützung bräuchte», sagte die Informationschefin des Bundesamtes für Justiz (BJ), Ingrid Ryser, dem Regionaljournal Bern, Freiburg, Wallis im Radio SRF1.

Da von der Brandkatastrophe in Crans-Montana ebenfalls italienische Staatsbürger betroffen sind, ist die italienische Justiz verpflichtet, ebenfalls ein Strafverfahren zu eröffnen, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) auf Anfrage von Keystone-SDA weiter mitteilte.

«Also könnte es Sinn machen, dass sich die beiden Strafverfolgungsbehörden zusammenschliessen, ihre Ressourcen bündeln und eben gemeinsam an diesem Strafverfahren arbeiten», so Ryser weiter.

Die Walliser Staatsanwaltschaft leiste in diesem Zusammenhang Italien nun Rechtshilfe – und unterstütze die italienische Justiz damit in ihren Ermittlungen, hiess es in der Mitteilung des BJ. Im Rahmen dieser Unterstützung wird die Staatsanwaltschaft Rom namentlich Zugang zu den bereits erhobenen Beweismitteln erhalten. Dies unter Wahrung der gesetzlich vorgesehenen Rechte der Parteien, die von den Rechtshilfehandlungen potenziell betroffen sind.

Die einzelnen Rechtshilfemassnahmen werden – wie üblich in solchen aufwendigen Rechtshilfeverfahren – mit separaten Vollzugsverfügungen angeordnet werden. Mitte Februar soll ein erstes technisches Treffen zwischen den Strafbehörden beider Länder stattfinden.

Das BJ als Zentralbehörde für die internationale Rechtshilfe werde dieses Treffen begleiten. Dies mit dem Ziel «die Details der Zusammenarbeit zu klären und die Verfahren zu koordinieren». Weitere Informationen zum Rechtshilfeverfahren würden derzeit nicht erteilt.

Kommentare

User #5326 (nicht angemeldet)

Wenn sie als Zaungäste dabei sind, ok. Aber sie dürfen nicht aktiv mitarbeiten oder gar das Zepter in die Hand nehmen.

User #1583 (nicht angemeldet)

…internationale Verstimmung will man dann doch nicht riskieren…!

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