Ein Gericht in Südkorea hat eine Klage gegen das «Trostfrauen»-Abkommen zurückgewiesen. 29 Opfer und Familien hatten eine Beschwerde eingereicht.
Trostfrauen
Die ehemaligen «Trostfrauen» Lee Ok-seon (l-r), Lee Yong-soo und Gil Won-ok verlassen das Seouler Zentralbezirksgericht. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Zweiten Weltkrieg wurden 200'000 Koreanerinnen gezwungen, in Bordellen zu arbeiten.
  • Ein umstrittenes Abkommen sollte den Streit um die Opfer erledigen.
  • Nun wurde eine Beschwerde gegen das Abkommen abgelehnt.

Das Verfassungsgericht in Seoul hat eine Beschwerde gegen ein umstrittenes Abkommen Südkoreas mit Japan zurückgewiesen. Durch das Abkommen hätte der Streit um die Versklavung koreanischer Frauen in japanischen Soldatenbordellen im Zweiten Weltkrieg erledigt werden sollen.

In ihrer Beschwerde hatten 29 Opfer sowie Familien von Opfern der Sexsklaverei gefordert, das Abkommen müsse aufgehoben werden.

Es handle sich bei dem Abkommen von 2015 um eine «politische» Vereinbarung, die nicht von den Parlamenten ratifiziert worden sei.» Das teilte das neunköpfige Richtergremium am Freitag mit. Somit sei es auch nicht rechtlich bindend. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen könne nicht zugelassen werden.

Bis zu 200'000 «Trostfrauen»

Die Opfer und ihre Familien hatten unter anderem argumentiert, das Abkommen sei ohne ihre Zustimmung zustande gekommen. Moralische Unterstützung erhielten sie vom südkoreanischen Präsidenten Moon Jae In, der das Abkommen ebenfalls als fehlerhaft bezeichnet hatte.

Nach Schätzungen von Historikern wurden im Weltkrieg bis zu 200'000 Frauen gezwungen, japanischen Soldaten in Frontbordellen zu Diensten zu sein. Heute sind nur noch wenige der inzwischen hochbetagten Opfer am Leben.

Der Streit um die euphemistisch «Trostfrauen» genannten Frauen war jahrelang eines der grössten Hindernisse in den bilateralen Beziehungen. Ende 2015 hatten sich die Regierung in Südkorea unter Präsidentin Park Geun Hye und Japans Regierung auf ein Abkommen geeinigt. Dieses sollte «endgültig und unwiderruflich» sein.

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