Die kamerunische Opposition forderte, die Wahlen wegen Unruhen zu wiederholen. Das Verfassungsgericht sagt dazu Nein.
Paul Biya, Präsident von Kamerun, von der Partei der Demokratischen Volksbewegung, gibt seine Stimme bei den Präsidentschaftswahlen.
Paul Biya, Präsident von Kamerun, von der Partei der Demokratischen Volksbewegung, gibt seine Stimme bei den Präsidentschaftswahlen. - dpa
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den Präsidentschaftswahlen Kameruns kam es zu Unruhen im englischsprachigen Teil.
  • Für das Verfassungsgericht ist dies kein Grund, die Wahlen zu wiederholen.

Knapp zwei Wochen nach der Präsidentschaftswahl in Kamerun hat das Verfassungsgericht Anträge der Opposition auf eine Wiederholung der Abstimmung zurückgewiesen. Den Gegnern von Präsident Paul Biya zufolge sollten die Wahlen für ungültig erklärt werden, weil viele Menschen im abtrünnigen Landesteil der englischsprachigen Minderheit wegen Unruhen nicht abstimmen konnten.

Das Gericht lehnte die 18 Oppositionsanträge jedoch in der Nacht zu heute Freitag ab. Die Wahlergebnisse müssen bis Montag bekanntgegeben werden. Es wird mit einem Sieg des seit 36 Jahren regierenden Biya gerechnet.

Englischsprachige Minderheit

Die Mehrheit der rund 23 Millionen Einwohner des zentralafrikanischen Staates spricht französisch, nur eine Minderheit nahe der Grenze zu Nigeria ist anglophon. Die Minderheit fühlt sich seit langem von der frankophonen Mehrheit benachteiligt.

Der Konflikt ist seit 2017 mit offenen Bestrebungen nach staatlicher Unabhängigkeit eskaliert. Proteste wurden mit harter Hand verhindert; sowohl Separatisten wie Sicherheitskräften werden schwere Verbrechen zur Last gelegt.

Kamerun war einst eine deutsche Kolonie. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Grossteil des Landes eine französische Kolonie, einen kleineren Teil bekam Grossbritannien. Die Aufteilung bildete nach Ansicht mancher Experten den Keim für den heutigen Konflikt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Paul Biya