Bezirksgericht Brugg geht Frage nach Verantwortlichkeiten nach
Das Bezirksgericht Brugg AG geht ab Montag während dreier Tagen der Frage nach, ob sich der Tod eines 18-jährigen Patienten in der Klinik Königsfelden hätte vermeiden lassen. Die Staatsanwaltschaft sieht eine Ärztin und einen Arzt in der Verantwortung.

Zum Prozessauftakt wurde eine Gutachterin zu den Massnahmen befragt, welche die Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) ergriffen hatte, um dem Patienten zu helfen. Die vielschichtigen Symptome hätten die Klinik vor «erhebliche Herausforderungen» gestellt, sagte sie. Der junge Mann wies neben gesichert diagnostiziertem Autismus zahlreiche Symptome auf, die bis zu Anzeichen von Schizophrenie reichten.
Der junge Mann war im November 2020 in die Klinik eingetreten. Sein Zustand verschlechterte sich zusehends. Er zeigte teils bizarres Verhalten und hatte eine starke Tendenz zu Selbstverletzungen, indem er sich immer wieder auf den Kopf fallen liess. Er verhielt sich auch fremdgefährdend. Ab dem 30. November war er deshalb in einem Isolierzimmer untergebracht.
Da sich der Patient in einer akuten Phase befand, sei es schwierig gewesen, weitere Abklärungen vorzunehmen, sagte die Expertin. Es wurde versucht, ihn mittels Isolation und verschiedenen Medikamenten zu beruhigen. Vorübergehend wurde auch eine so genannte «1:1-Betreuung» durchgeführt, die der Patient aber ablehnte.
Dennoch kam es zu einer Zunahme der Auffälligkeiten. Eine Überprüfung der Wirksamkeit der Medikamente und eine Abklärung, ob diese wirklich genommen worden seien, sei angezeigt gewesen, so die Gutachterin. Der junge Mann blieb von Ende November bis zum 30. Dezember im Isolierzimmer.
An jenem Tag liess er sich – wie so häufig zuvor – wiederholt auf den Kopf fallen. Dabei zog er sich so schwere Kopfverletzungen zu, dass er Anfang Januar, gerade 18-jährig, starb.
Das Bezirksgericht befragte auch damalige Pflegefachfrauen der betreffenden Klinikstation. Sie erschienen mit ihren Rechtsvertretern, was unüblich ist. Die Befragten machten häufig Erinnerungslücken geltend.
Man habe vieles probiert, sagte eine der Zeuginnen. Stets habe man gehofft, dass etwas «greife», dass eine Entlastung eintrete. Aber dies sei nicht der Fall gewesen. Daraus sei ein Ohnmachtsgefühl entstanden. Laut einer anderen Zeugin fragte der Patient wiederholt, ob man sich in der Klinik Sorgen mache, wenn er sich zu Boden stürzen lasse.
Übereinstimmend sagten die Zeuginnen, dass man bei einer Medikamentenabgabe jeweils warte, bis der Patient das Mittel eingenommen habe.
Die Staatsanwaltschaft wirft einer Ärztin und einem Arzt vor, sie hätten es unterlassen, geeignete Massnahmen anzuordnen und durchführen zu lassen, die den Tod des jungen Mannes verhindert hätten.
Die Ärztin ist deshalb der vorsätzlichen Tötung durch Unterlassen angeklagt – sie habe den Tod des Patienten in Kauf genommen. Die Anklage fordert sechs Jahre Freiheitsentzug. Für den ihr vorgesetzten Arzt verlangt die Staatsanwältin eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Busse, ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
Vor Beginn der Verhandlung fanden sich rund drei Dutzend Personen vor dem Gerichtsgebäude in Brugg zu einer Mahnwache zusammen. Sie trugen Schilder wie «Theo hätte nicht sterben müssen» oder «Ich störe nicht».










