Coronavirus

    Impfschäden: Zwei deutsche Kanzleien mit mehr als 180 Klagen

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    Deutschland,

    Deutschlandweit sind nach Angaben von Anwälten mindestens 185 Zivilklagen wegen angeblicher Impfschäden beim Coronavirus anhängig.

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    Arzt verabreicht Coronaimpfung (Symbolbild). - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • In Deutschland kamen mindestens 185 Klagen wegen Corona-Impfschäden zusammen.
    • Diese richten sich gegen alle vier grossen Hersteller von Corona-Impfstoffen.
    • Biontech sieht keinen Zusammenhang zwischen den Impfungen und allfälligen Nachwirkungen.

    Zwei Kanzleien in Düsseldorf und Wiesbaden vertreten nach eigenen Angaben 135 beziehungsweise 50 Fälle von Impfschäden. Die Klagen richten sich gegen alle vier grossen Hersteller von Corona-Impfstoffen.

    Der mutmasslich erste Prozess soll am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Klägerin ist eine Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem einen Herzschaden davongetragen haben will.

    Jeder Fall der Impfschäden muss einzeln verhandelt werden oder es wird ein Vergleich erzielt. Knackpunkt ist die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden? Nach Einschätzung von Juristen und Medizinern wird diese Frage am Ende von Gutachtern entschieden werden.

    Impfschäden: 3000 Anfragen, 810 Mandate

    Die Düsseldorfer Kanzlei hatte rund 3000 Anfragen, aus denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Auch hier wurden Hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt. Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden Kanzleien das Gros der Klagewilligen.

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    Corona-Impfung. - AFP/Archiv

    Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person.

    Biontech: Kein kausaler Zusammenhang

    Der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich erwartet eine «Sachverständigenschlacht» – wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein «Abschreckungsurteil» fällen. Dies sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

    Biontech betont, «dass bisher in keinem der von Biontech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang nachgewiesen werden konnte».

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