Angeklagte in Menschenhandelfall sieht sich als Helferin
Die serbische Familie, die im Berner Oberland Putzkräfte ausgebeutet haben soll, weist den Vorwurf des Menschenhandels von sich. Die erwachsene Tochter betonte am Mittwoch vor dem zuständigen Gericht in Thun, sie habe Freundinnen lediglich ein Einkommen und einmalige Erfahrungen in der Welt der Stars ermöglicht.

Saftige Matten, Bergpanorama und sonnengebräunte, heimelige Chalets: das Saanenland ist ein schönes Fleckchen Erde. Das hat längst auch der internationale Jetset entdeckt und die Gegend im westlichen Berner Oberland in eine Nobelferienregion verwandelt.
Damit die Schönen und Reichen ihren kürzeren oder längeren Aufenthalt geniessen können, kümmern sich ganze Heerscharen von Personal ums anstrengende Drum und Dran wie Putzen, einkaufen, Kochen, Chauffeurdienste oder Kinder hüten. Firmen bieten solche Dienstleistungen an und kaufen entsprechende Leistungen wiederum ein.
Nicht immer geht es bei diesen Geschäften sauber zu und her. Das hat auch die 47-jährige Angeklagte am Mittwoch vor Gericht unumwunden eingeräumt. Sie und ihre Eltern beschäftigten vorwiegend serbische Frauen, die für ein paar Wochen oder Monate als Putzkräfte und Haushalthilfen ins Saanenland kamen. Alle hätten gewusst, dass die Frauen illegal in der Schweiz arbeiteten, sagte die Angeklagte.
Sie habe zunächst noch versucht, Bewilligungen zu erhalten, jedoch ohne Erfolg. Die Landsfrauen hätten immer wieder nach Gstaad arbeiten kommen wollen und so habe man einfach ohne Bewilligungen weitergemacht. Sie habe den Frauen helfen wollen, Geld zu verdienen.
Unklar blieb bei der gerichtlichen Befragung letztlich, wie viel Geld die Angeklagte mit dem Geschäft verdiente. In der Anklageschrift ist die Rede davon, dass die Haushaltshilfen in der Regel 30 Tage pro Monat, neun Stunden am Tag zu einem Lohn von rund 1500 Franken arbeiten mussten. Das entspräche einem Stundenlohn von 5,50 Franken. Doch oft sollen die Arbeitstage auch bis zu 16 Stunden betragen haben.
Den Auftraggebenden verrechnete die Familie einen deutlich höheren Tarif von bis zu 5000 Franken. Die Staatsanwaltschaft wirft dem serbischen Familienclan unter anderem vor, die meist finanziell bedürftigen Landsfrauen ausgenutzt und unter teilweise falschen Versprechungen in die Schweiz gelockt zu haben.
Dort hätten sie für einen viel zu geringen Lohn fast Tag und Nacht schuften müssen. Die Unterkunft sei schäbig und das Essen spärlich gewesen. Wer aufbegehrte, sei eingeschüchtert und bedroht worden, so die Anklage.
Sie sei ständig beschimpft, eingeschüchtert und wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt worden, sagte am Montag eine der klagenden Putzfrauen vor Gericht in Thun. Bis heute habe sie Angst vor der Familie. «Ich möchte nicht, dass jemand nochmals so etwas erlebt», begründete sie ihre Motivation zur Klage.
Die Angeklagte zeichnete am Mittwoch ein anderes Bild, sprach von «Freundinnen», mit denen sie gemeinsam gearbeitet habe. Ihr sei es wichtig gewesen, dass die Frauen bei «guten Leuten» arbeiten konnten – sprich solchen, die viel Trinkgeld gaben. Sie habe den Frauen auch Unterkunft, Auto und Essen besorgt. Sogar Skifahren sei man auf ihre Kosten gegangen.
Die Liste der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ist lang und reicht von Menschenhandel über Wucher, Nötigung, Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz bis hin zu Steuerbetrug. Rund 40 Opfer führt die Staatsanwaltschaft an. Als Privatklägerinnen beteiligen sich zwei Frauen am Prozess. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Der Prozess geht am Montag mit den Plädoyers weiter. Das erstinstanzliche Regionalgericht in Thun wird sein Urteil am 16. Juni bekannt geben.
Dass es um die Arbeitsbedingungen von Angestellten in internationalen Haushalten nicht immer gut bestellt ist, zeigte 2023 ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts. Dort ging es um einen philippinischen Mann, der in einem saudischen Haushalt im Saanenland arbeitete. Nachdem er sich gegen die misslichen Arbeitsbedingungen zur Wehr gesetzt hatte, verlor er den Job und musste die Schweiz verlassen.






