Wallis zahlt erste Soforthilfe an 48 Opfer von Crans-Montana aus

Keystone-SDA
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Crans-Montana,

Knapp fünf Wochen nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS mit 41 Todesopfern und 115 Verletzten hat der Kanton Wallis erste Soforthilfen ausbezahlt. Bislang sind Zahlungen von jeweils 10’000 Franken an hospitalisierte Opfer oder an Familien verstorbener Personen erfolgt. Insgesamt betreffen die Auszahlungen derzeit 48 Betroffene.

Crans-Montana
Angehörige der Todesopfer von Crans-Montana trauern am nationalen Trauertag am 9. Januar in Martigny VS. - keystone

Ein Teil der Gelder ging ins Ausland. 14 Zahlungsanträge wurden auf ausländische Konten überwiesen, darunter sieben nach Frankreich, sechs nach Italien und einer nach Belgien, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte. Vor den Auszahlungen seien administrative und rechtliche Prüfungen notwendig gewesen.

Diese betrafen demnach insbesondere die Identifikation der Anspruchsberechtigten, die Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie die Abklärung formeller Voraussetzungen. Weitere Gesuche würden fortlaufend bearbeitet, sobald die vollständigen Unterlagen vorlägen, und anschliessend zur Auszahlung an die Bank weitergeleitet.

Parallel dazu arbeite der Staatsrat an der raschen Gründung einer Stiftung, die mit einem Betrag von zehn Millionen Franken dotiert werden solle. Diese solle ergänzend zu den Soforthilfen weitere Unterstützungsleistungen für Betroffene und Angehörige ermöglichen.

Zur Koordination der kantonalen Massnahmen im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe habe das Wallis zudem zwei Arbeitsgruppen eingesetzt, eine strategische und eine juristische, so der Kanton weiter.

Diese hätten den Auftrag, die Massnahmen der Kantonsverwaltung zu bündeln, zu koordinieren und laufend zu überprüfen. Angesichts der Vielzahl offener rechtlicher Fragen werde der Kanton zudem von einer multidisziplinären Anwaltskanzlei unterstützt, hiess es.

Erstmals seit der Katastrophe haben sich auch die Betreiber der Bar «Le Constellation», in der sich das Brand-Inferno ereignet hatte, an ihre Mitarbeitenden gewandt. In einem persönlichen Brief schrieben Jacques und Jessica Moretti, sie würden ihre Angestellten nicht im Stich lassen und alles in ihrer Macht Stehende tun, um sie zu unterstützen. Der Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Die Barbetreiber erklärten weiter, sie hätten sich unmittelbar nach der Tragödie aufgrund der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen nicht öffentlich äussern können. Dieses Schweigen sei für alle Beteiligten schwer und schmerzhaft gewesen und werde zutiefst bedauert.

Keiner der Mitarbeitenden habe es verdient, eine solche Erfahrung machen zu müssen. Zugleich betonten die Morettis, sie trügen die Verantwortung für das Geschehen, ohne diese in irgendeiner Weise auf ihre Angestellten abzuwälzen.

Die genauen Umstände des Brandes sowie mögliche Versäumnisse werden weiterhin untersucht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Betreiber wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung. Jacques und Jessica Moretti befinden sich gegen Kaution auf freiem Fuss. Die Ermittlungen dauern an.

Die Gemeinde Crans-Montana teilte ihrerseits mit, dass ein Hotel im Ferienort mangels Umsetzung von Brandschutzvorschriften per sofort schliessen müsse. Im vergangenen August seien bei periodischen Kontrollen im «Hotel Golf und Sport» mehrere Mängel betreffend Prävention von Bränden festgestellt worden, schreibt die Gemeinde in einem Communiqué.

Trotz wiederholter Aufrufe, die Mängel zu beheben, seien die geforderten Verbesserungen nicht realisiert worden. Am 16. Dezember 2025 sei das Hotel aufgefordert worden, die Mängel bis spätestens 15. Januar zu beheben. Dieses Ultimatum sei verstrichen, ohne dass etwas geschehen sei.

Neben den strafrechtlichen und organisatorischen Folgen wirft das Unglück auch versicherungsrechtliche Fragen auf. «Wir stehen uneingeschränkt zu unseren Verpflichtungen, dafür sind wir da», sagte Stefan Mäder, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV), am Donnerstag an einer Medienkonferenz.

Grundsätzlich seien Arbeitnehmende durch ihren Arbeitgeber gegen Nichtbetriebsunfälle in ihrer Freizeit und Jugendliche, Studierende über die obligatorische Krankenpflegeversicherung versichert. Zugleich weist der SVV daraufhin, dass ein Teil der finanziellen Forderungen den bestehenden Versicherungsschutz übersteigen dürfte.

Ungedeckte Kosten und Versicherungslücken könnten etwa dann entstehen, wenn es um den Einsatz neuer Behandlungsoptionen, um Langzeitbehandlungen, Erwerbsausfälle oder Genugtuungszahlungen geht. Ungedeckte Kosten und offene Haftungsfragen seien Gegenstand laufender Abklärungen.

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