Supreme Court wird über US-Geburtsrecht verhandeln

Keystone-SDA
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USA,

Donald Trump will nicht allen in den USA Neugeborenen die Staatsbürgerschaft geben. Der Supreme Court wird über die Verfassungsmässigkeit davon verhandeln.

donald trump
Donald Trump will das Geburtsrecht auf Staatsbürgerschaft einschränken. Der Supreme Court wird die Verfassungsmässigkeit des Dekrets prüfen. - keystone

Der Supreme Court wird sich mit der Rechtmässigkeit eines umstrittenen Dekrets von US-Präsident Donald Trump befassen, das bestimmten Neugeborenen die Staatsbürgerschaft verweigern soll. Der Oberste Gerichtshof der USA gab einem Antrag der Regierung statt, die die Richterinnen und Richter darum gebeten hatte, sich des Falls anzunehmen.

Trump erhofft sich davon grünes Licht für die Umsetzung seines Dekrets, das bislang in unterer Instanz blockiert wurde.

In den USA gilt nach dem 14. Verfassungszusatz das Geburtsortsprinzip: Alle Menschen, die auf US-Boden geboren werden und der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterstehen, sind automatisch Staatsbürger – unabhängig vom Aufenthaltsstatus ihrer Eltern.

Trump will Neugeborenen von Touristen das Geburtsrecht streichen

Trump hat dieses Prinzip bereits unmittelbar nach seiner Rückkehr ins Weisse Haus infrage gestellt: Er unterzeichnete ein Dekret, das Kindern die Staatsbürgerschaft verweigern soll, deren Mütter bei der Geburt keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus hatten oder sich nur vorübergehend legal in den USA aufhielten – etwa Touristinnen oder Studentinnen. Voraussetzung ist auch, dass der Vater weder US-Bürger ist noch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat.

Der Vorstoss stiess in den USA auf viel Widerstand und beschäftigte verschiedene Gerichte. Im juristischen Tauziehen darum hatte Trump im Sommer bereits einen Erfolg vor dem Supreme Court erzielt. Das Oberste Gericht entschied damals, die Anordnungen von Bundesrichtern teilweise auszusetzen, die sein Dekret vorläufig in den gesamten USA gestoppt hatten.

US-Regierung dringt auf finale Entscheidung

Solche landesweiten Stopps überschritten wahrscheinlich die Befugnisse der unteren Instanzen, hiess es. Anders als jetzt stand damals also nicht die Verfassungsmässigkeit des Dekrets an sich im Fokus.

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts im Juni war in unterer Instanz erneut ein Stopp für das umstrittene Dekret angeordnet worden – mittels eines anderen rechtlichen Hebels. Nun dringt die US-Regierung auf eine finale Entscheidung in der Sache.

Kommentare

User #2363 (nicht angemeldet)

Jus Soli und jus sanguinis..🫄🫄🫄🤱🧑‍🍼

User #2363 (nicht angemeldet)

Seit einigen Jahren erlebt ich Persönlich in Deutschland das es zwar Recht gibt aber dies nicht immer Recht ist und vor Allem habe ich den Eindruck das es genauso wie in den USA irgendwie Anders wird. Das Ehrlichkeit, Sparsamkeit, Rechtschaffenheit zwar Tugenden sind und Vorbildhaft aber in der Realität sieht es Anders aus das eben der der Raffiniert ist vvlt sogar gepaart mit Unehrlichkeit dies einen besseren Gesellschaftlichen Konsens hat. Nun den wir haben ja nun eine neue Verfassungsrichterin Frau Sigrid Emmenegger, mit ihr wird Alles Besser. LOL

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