Staatsanwaltschaft im Maxwell-Prozess beendet Beweisführung früher

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USA,

Die Beweisführung im Prozess gegen Maxwell wurde beendet. Die letzte Hauptzeugin hat aussgesagt. Der Prozess wegen Sexhandel geht nächste Woche weiter.

Undatiertes Beweisfoto von Maxwell und Epstein
Undatiertes Beweisfoto von Maxwell und Epstein - US District Court for the Southern District of New York/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Prozess gegen Ghislaine Maxwell beendet die Staatsanwaltschaft die Beweisführung.
  • Die letzte Hauptzeugin wegen Sexhandel und Missbrauch hat gegen Maxwell ausgesagt.
  • Das Verfahren geht nächsten Donnerstag weiter. Der Angeklagten droht langjährige Haft.

Das Verfahren gegen Ghislaine Maxwell vor dem Gericht in New York geht voraussichtlich erst am kommenden Donnerstag weiter. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Beweisführung am Freitag – früher als erwartet– beendet.

Die vierte und letzte Hauptzeugin hat ausgesagt. Die US-Justiz wirft der langjährigen Vertrauten des verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein vor, über Jahre Minderjährige für ihn rekrutiert zu haben. Sie weist dies zurück.

Vor Gericht schilderte Annie Farmer, wie sie im Alter von 16 Jahren von Maxwell und Epstein sexuell missbraucht worden sei. Die Zeugin ist heute 42 Jahre alt. Bereits bei ihrem ersten Treffen in einem Kino habe der einflussreiche Finanzinvestor begonnen, ihre Hände, Füsse und Beine zu streicheln. Sie habe sich unwohl gefühlt, doch niemandem davon erzählt, weil sie um den Job ihrer Schwester Maria gefürchtet habe.

Maxwell habe die «Grenzen aufgeweicht»

Monate später wurde Farmer dann nach Aussage ihrer Mutter Janice Swain zu einer angeblichen «Klausur» mit Epstein, Maxwell und zwei Dutzend «akademisch begabter» Schülerinnen auf Epsteins Ranch in New Mexiko eingeladen. Epstein sagte Swain demnach, dass Maxwell die Mädchen «beaufsichtigen» würde. Doch bei der Ankunft sei sie mit dem Paar allein gewesen.

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Die Mutter eines der Opfer, Janice Swain. - Keystone

Epstein und Maxwell hatten sie zum Shoppen und ins Kino mitgenommen. Danach habe Maxwell sie aufgefordert, sich von ihr massieren zu lassen und dafür auszuziehen, berichtete Farmer.

Dann habe sie angefangen, «meine Brust zu reiben». «Ich denke, dass dies alles ein System war, um meine Grenzen aufzuweichen», sagte Farmer den Geschworenen. «Mit dem letztendlichen Ziel, mich sexuell zu missbrauchen».

Lange Haft bei Verurteilung

Farmer war die erste Klägerin, die vor Gericht mit ihrem vollen Namen auftrat. Ihre Aussage ähnelt den Berichten der anderen Hauptzeuginnen. Farmer erwähnte das Erlebnis auf der Ranch in ihrem Tagebuch mit keinem Wort.

Darauf wies Maxwells Verteidigerin Laura Menninger wies im Kreuzverhör hin. Die 42-Jährige erwiderte, sie habe sich auch so an das «sehr verstörende Ereignis» erinnert.

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Gerichtsskizze: Klägerin Annie Farmer im Zeugenstand. - Keystone

Das Verfahren gegen Maxwell hatte Ende November begonnen. Die US-Justiz wirft ihr vor, Epstein über Jahre hinweg Minderjährige zugeführt zu haben. Er habe diese dann missbraucht und teilweise sei sie selbst daran beteiligt gewesen.

Der 59-Jährigen wird in sechs Anklagepunkten Sexhandel in den Jahren 1994 bis 2004 zur Last gelegt. Bei einer Verurteilung droht der Tochter des britischen Medienmoguls Robert Maxwell jahrzehntelange Haft.

Strategie der Verteidigung unklar

Epstein wurde bereits in der Vergangenheit wegen Sexualverbrechen verurteilt. Er war im August 2019 nach einer erneuten Festnahme tot in seiner Gefängniszelle in Manhattan aufgefunden worden. Nach Angaben der Behörden beging er Suizid.

Maxwells Anwaltsteam hat noch nicht bekannt gegeben, wen sie zu ihrer Verteidigung aufrufen will. Seine Strategie zielte bisher vor allem darauf ab, die Fähigkeit der mutmasslichen Opfer in Frage zu stellen, sich an Ereignisse zu erinnern, die rund ein Vierteljahrhundert zurückliegen.

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Maxwell's Verteidigerin Laura Menninger. - Keystone

Es gilt als unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, dass Maxwell selbst aussagen wird. Ein solcher Schritt wäre riskant, da sie in dem Fall einem intensiven Kreuzverhör durch die Staatsanwaltschaft ausgesetzt wäre.

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