New Yorks Ex-Generalstaatsanwalt wird nicht wegen mutmasslicher Gewalt gegen Frauen belangt: für eine Anklage fehle die gesetzliche Grundlage.
Der damalige Generalstaatsanwalt New Yorks Eric Schneiderman spricht 2014 an einer Pressekonferenz in New York.
Dank einer Gesetzeslücke kommt der ehemalige Generalstaatsanwalt New Yorks Eric Schneiderman davon. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ex-Generalstaatsanwalt New Yorks soll mehrere Ex-Partnerinnen misshandelt haben.
  • Wegen Gesetzeslücken wird er nicht angeklagt.
  • Die zuständige Staatsanwältin will diese Lücken nun schliessen.

Dem zurückgetretenen Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates New York, Eric Schneiderman, bleibt eine strafrechtliche Verfolgung wegen mutmasslicher Gewalt gegen Frauen erspart.

Die für die Untersuchung der Vorwürfe zuständige Staatsanwältin Madeline Singas erklärte am Donnerstag, zwar glaube sie den Frauen, die Schneiderman beschuldigen. Aufgrund von Gesetzeslücken fehle jedoch die strafrechtliche Grundlage, um gegen den 63-Jährigen vorzugehen.

Singas verwies auf die im Strafrecht ihres Bundesstaates geltenden Verjährungsfristen sowie andere «rechtliche Hindernisse». Ihre Voruntersuchung der Vorwürfe habe Mängel im Strafrecht von New York zutage treten lassen.

Verfechter der «#MeToo-Kampagne»

Schneiderman, der sich als Verfechter der «#MeToo-Kampagne» gegen sexuelle Übergriffe hervorgetan hatte, war im Mai wegen der Anschuldigungen zurückgetreten. Über die von vier ehemaligen Partnerinnen des Juristen erhobenen Anschuldigungen hatte damals das Magazin «New Yorker» berichtet.

Zwei der Frauen sagten, sie hätten sich medizinisch behandeln lassen müssen, nachdem Schneiderman ihnen heftig ins Gesicht und auf das Ohr geschlagen habe. Zudem soll er so getan haben, als wolle er die Frauen erwürgen. Schneiderman wies die Vorwürfe zurück. Sein Amt gab er mit der Begründung ab, die Anschuldigungen hinderten ihn daran, seine Aufgaben wahrzunehmen.

Gesetzeslücke schliessen

Als Konsequenz aus ihren Untersuchungen legte Singas nun einen Gesetzentwurf vor, der die von ihr ausgemachten Gesetzeslücken beseitigen soll. Demnach sollen die Definitionen von Verletzungen, deren Verursacher strafrechtlich verfolgt werden können, weniger strikt gefasst werden.

Auch soll etwa künftig ein Verdächtiger verfolgt werden können, der jemand Anderen aus sexuellem Verlangen heraus schlägt oder stösst, ohne dessen Zustimmung zu solchen Praktiken zu haben.

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