Kein Haftbefehl gegen Brasiliens Ex-Präsidenten Bolsonaro
Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro hat laut Oberstem Gericht gegen Auflagen verstossen, entgeht aber vorerst der Untersuchungshaft.

Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro hat laut dem Obersten Gerichtshof gegen gerichtliche Auflagen verstossen, muss aber vorerst keine Untersuchungshaft antreten. «Es steht ausser Zweifel, dass gegen die auferlegte Massnahme verstossen wurde», schrieb Richter Alexandre de Moraes in seiner Entscheidung.
Der Verstoss sei allerdings ein «isolierter Vorgang» und bislang habe es keine weiteren Zwischenfälle gegeben, teilte Moraes weiter mit. Bolsonaro sei zudem gewarnt worden, dass bei einem erneuten Verstoss die Umwandlung der Auflagen in eine Untersuchungshaft «unmittelbar» erfolge.
Dem angeklagten Ex-Präsidenten war unter anderem untersagt worden, soziale Medien zu nutzen – auch indirekt. Dennoch wurden Videos verbreitet, die ihn bei einer öffentlichen Veranstaltung im brasilianischen Kongress zeigen. Darunter Aufnahmen seiner elektronischen Fussfessel.
Diese seien über den Account seines Sohns Eduardo Bolsonaro veröffentlicht worden, so der Richter. Interviews seien dem Ex-Präsidenten nicht verboten. Wohl aber die «Instrumentalisierung» solcher Aussagen, wenn deren Inhalte anschliessend über Dritte in sozialen Netzwerken verbreitet würden. «Die Justiz ist blind, aber nicht dumm», sagte Moraes.
Strafverfahren wegen Putschvorwurfs
Die Verteidiger Bolsonaros hatten zuvor erklärt, ihr Mandant habe sich an die Auflagen gehalten. Weder Beiträge gepostet noch Dritte beauftragt.
Man habe keine Kontrolle darüber, wenn Medien Inhalte später online stellen. Die Massnahmen gegen Bolsonaro wurden im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt. In dem ihm nach seiner Wahlniederlage 2022 ein Putschversuch gegen die Regierung seines Nachfolgers Luiz Inácio Lula da Silva vorgeworfen wird.
Zu den richterlich angeordneten Einschränkungen zählen unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre, das Tragen einer elektronischen Fussfessel und ein Kontaktverbot zu Mitbeschuldigten sowie das Verbot, Botschaften zu betreten.