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Verdacht: Gewährte Facebook Impfgegnern Vorzugsbehandlung?

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USA,

US-Staatsanwälte prüfen, ob Facebook Impfgegner von seinen Regeln gegen Missinformation ausgenommen hat. Konkret geht es um das «Desinformations-Dutzend» - besonders einflussreiche Fake-News-Verbreiter.

Generalstaatsanwälte aus 14 US-Bundesstaaten wollen von Facebook wissen, ob prominente Impfgegner bei dem Online-Netzwerk von einer Sonderbehandlung profitiert haben. Foto: Richard Drew/AP/dpa
Generalstaatsanwälte aus 14 US-Bundesstaaten wollen von Facebook wissen, ob prominente Impfgegner bei dem Online-Netzwerk von einer Sonderbehandlung profitiert haben. Foto: Richard Drew/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Generalstaatsanwälte aus 14 US-Bundesstaaten wollen von Facebook wissen, ob prominente Impfgegner bei dem Online-Netzwerk von einer Vorzugsbehandlung profitiert haben.

In einem Brief an Facebook-Chef Mark Zuckerberg beziehen sie sich auf Medienberichte, wonach das Online-Netzwerk für bekannte Nutzer Ausnahmen bei der Durchsetzung seiner Inhalte-Regeln gemacht hatte. Das System, das dies möglich gemacht haben soll, heisst Cross-Check und bringt Facebook schon seit Wochen Ärger.

Die Generalstaatsanwälte fragen nun, ob unter den prominenten Nutzern, für die es Ausnahmen bei Cross-Check gab, auch Impfgegner mit vielen Facebook-Abonnenten waren. Speziell interessieren sie sich für das sogenannte «Desinformations-Dutzend». Das sind die wenigen Personen, von denen nach Analysen ein Grossteil der Falschinformationen über Corona-Impfstoffe in den USA verbreitet wurde.

Finanzielle Überlegungen?

Facebook betont stets, dass das Online-Netzwerk konsequent gegen Falschinformationen über Corona-Impfstoffe vorgehe. Die Staatsanwälte verweisen auf Fälle, in denen Beiträge von Impfgegnern auf der Plattform geblieben seien - und wollen auch wissen, ob dabei finanzielle Überlegungen eine Rolle gespielt hätten.

Das nun umstrittene System mit dem Namen «Cross-Check» wurde laut Facebook eingeführt, um Fehler beim Entfernen von Inhalten zu vermeiden. Dabei werden solche Entscheidungen in einigen Fällen einer zweiten Prüfung unterzogen - zum Beispiel, um zusätzlichen Kontext oder andere Faktoren wie Nachrichtenwert zu berücksichtigen.

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