Erste Hinrichtung auf US-Bundesebene seit 17 Jahren doch erlaubt
Die Hinrichtung von Daniel Lewis Lee sorgt in den USA für viele Diskussionen. Ein Berufungsgericht hat die Exekution für heute Montag nun bewilligt.

Das Wichtigste in Kürze
- Am Montag soll in den USA der Mörder Daniel Lewis Lee hingerichtet werden.
- Ein Berufungsgericht hat die Exekution nun bewilligt.
- Die Familie beantragte wegen der Corona-Situation einen Aufschub.
Um die erste Hinrichtung in den USA auf Bundesebene seit 17 Jahren ist wegen der Corona-Ansteckungsgefahr ein juristischer Streit entbrannt. Ein Bundesberufungsgericht erlaubte am Sonntag (Ortszeit) die für (den heutigen) Montag angesetzte Exekution des verurteilten Mörders Daniel Lewis Lee.
Es kippte damit einen kurz zuvor von einem anderen Gericht verhängten Stopp, wie die US-Zeitung «USA Today» berichtete. Der Anwalt der Hinterbliebenen kündigte der Zeitung zufolge daraufhin an: Die Familie werde nun das Oberste Gericht der USA, den US Supreme Court, anrufen und um einen Aufschub bitten.
Schwierige Situation für Familie
Die Angehörigen wollen bei der Exekution Lees in einem Gefängnis in Terre Haute im US-Staat Indiana anwesend sein. Eine Teilnahme stelle derzeit wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus aber ein übermässiges Gesundheitsrisiko dar, hatten sie argumentiert.
Noch am Freitag erreichten sie damit bei einem Bezirksgericht einen Aufschub. Das Berufungsgericht entschied nun jedoch «USA Today» zufolge: Das Argument der Familie sei «bar jeglicher diskutabler Rechtsgrundlage und deshalb nicht ernsthaft».

Lee war dem Zeitungsbericht zufolge wegen des Mordes an einem Ehepaar und dessen achtjähriger Tochter zum Tode verurteilt worden. Er soll per Giftspritze exekutiert werden.
«Die Regierung bringt die Familie in eine untragbare Situation: Zwischen ihrem Recht auf Anwesenheit bei Lees Exekution und ihrer eigenen Gesundheit und Sicherheit wählen.» So zitierte die Zeitung den Anwalt, ohne seinen Namen zu nennen.
Todesstrafe verhängt, aber nicht vollstreckt
In den vergangenen Monaten hatte es in US-Gefängnissen besonders viele Erkrankungen mit Covid-19 gegeben. Während viele Bundesstaaten die Todesstrafe vollstrecken, hat es auf Bundesebene seit 2003, also etwa 17 Jahren, keine Hinrichtung mehr gegeben. Die Todesstrafe wurde seitdem zwar weiter verhängt, aber nicht vollstreckt.
Fälle, in denen Straftäter von Bundesgerichten zum Tode verurteilt wurden, liegen in der Hand der Bundesregierung. Justizminister William Barr drang zuletzt darauf, die Hinrichtungen auszuführen. Zuletzt hatte das Oberste Gericht den Weg für die Wiederaufnahme nach einem Streit um die Exekutionsmethode geebnet.