Autonomes Fahren: Klage gegen Tesla nimmt erste Hürde
Tesla muss sich der Klage eines Autokäufers stellen. Dieser wirft dem Elektro-Vorreiter Falschinformationen über die Fähigkeit seiner Modelle zum autonomen Fahren vor. Der Kläger verweist unter anderem auf Ankündigungen des Unternehmens aus dem Jahr 2016. Da erklärte Musk, dass neue Fahrzeuge die hierfür nötige technische Ausstattung haben würden.
Zudem bezieht er sich auf Behauptungen von Firmenchef Elon Musk. Bis Ende 2017 würde ein Tesla-Modell, von der Westküste der USA bis an die Ostküste zu fahren. Ohne dass man dabei auch nur einen Knopf drücken müsste – so Musk damals. Richterin Rita Lin urteilte, der Kläger habe alles plausibel und detailliert dargestellt.
Er habe sich beim Kauf eines Tesla Model S im Januar 2017 auf diese Behauptungen verlassen. Dabei habe er auch mehrere tausend Dollar extra bezahlt. Für die künftige Ausbaustufe von Teslas «Autopilot»-System mit dem Namen «Full Self-Driving» (komplett selbstfahrend). «Full Self-Driving» macht die E-Autos aber auch heute noch nicht zu einem autonomen Fahrzeug.
Bei Tesla bisher nur «Full Self-Driving»
Zwar kann «Full Self-Driving» inzwischen als fortgeschrittene «Autopilot»-Version von Fahrern in den USA getestet werden. Allerdings handelt es sich weiterhin nur um ein Assistenzsystem. Der Mensch am Steuer bleibt in der Verantwortung. Und muss jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen.
Der Konzern hat den «FSD»-Namen mittlerweile mit dem Zusatz «supervised» (beaufsichtigt) ergänzt. Tesla wollte die Klage des Autokäufers ganz abweisen lassen, die Richterin strich jedoch nur einzelne Klagepunkte. Der Kläger strebt zugleich den Status einer Sammelklage an, was den Druck auf Tesla stark erhöhen könnte. Darüber soll später entschieden werden.
Der Kläger verweist auch darauf, dass Musk immer wieder vorausgesagt habe, Teslas würden bald autonom fahren können. Der Konzernchef räumte später ein, er sei mit seinen Versprechen zu selbstfahrenden Autos oft zu optimistisch gewesen.